Auch darüber entschied der Bundestag am Freitagabend noch: Es soll mehr getan werden, um Kinder besser vor Missbrauch zu schützen.
Kinder sollen besser vor sexualisierter Gewalt geschützt werden. Einem entsprechenden Gesetz stimmte der Bundestag am Freitagabend zu. Mit dem Gesetz sollen die Rechte Betroffener sowie die Rolle der Aufarbeitungskommission und das Amt des oder der Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung gestärkt werden.
Konkret sollen Betroffene etwa ein Recht auf Akteneinsicht in den Jugendämtern erhalten. Zudem soll der oder die zuständige Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung regelmäßig im Bundestag berichten zum Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie über Prävention, Unterstützungsangebote, Forschung und Aufarbeitung.
Nach Angaben des Bundeskriminalamts wurden im Jahr 2023 jeden Tag 54 Kinder Opfer von Missbrauch, ein Anstieg von 5,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Zudem stimmten die Abgeordneten dem Gewalthilfegesetz zu. Damit haben von Gewalt betroffene Frauen einen Rechtsanspruch auf eine Beratung. Der Bund beteiligt sich mit 2,6 Milliarden Euro erstmalig an der Finanzierung von Beratungsstellen und von Frauenhäusern.
Der Deutsche Frauenrat sprach von einem bedeutenden Tag für die Frauenbewegung in Deutschland. “Seit Jahrzehnten setzen wir uns dafür ein, dass Gewaltbetroffene geschützt und unterstützt werden”, erklärte Vorstandsfrau Sylvia Haller. “Ihre Würde und ihr Recht auf ein gewaltfreies Leben treibt uns an. Deshalb war aufzugeben für uns nie eine Option.”
In Deutschland stirbt laut Statistik fast jeden Tag eine Frau oder ein Mädchen durch eine Gewalttat. Jeden zweiten Tag sei der Täter der Partner oder Ex-Partner. Knapp 400 Frauen würden täglich Opfer von Partnerschaftsgewalt. Nach Angaben des Deutschen Frauenrats fehlen rund 14.000 Plätze in Frauenhäusern.