Nach lange Auseinandersetzung will der Bundestag am Freitag abschließend über die Teillegalisierung von Cannabis entscheiden. Nach dem Gesetzentwurf aus dem Haus von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sollen Erwachsene künftig 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum im privaten Raum besitzen dürfen. In der Öffentlichkeit liegt die Grenze bei 25 Gramm. Die Regelung erlaubt den privaten Besitz von drei Cannabispflanzen pro Person zum Eigenkonsum. Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern dürfen die Droge zum Eigenbedarf und zur nichtgewerblichen kontrollierten Weitergabe anbauen.
Das Gesetz ist hoch umstritten. Die Regierung sieht die bisherige Drogenpolitik als gescheitert an. Sie erhofft sich durch den radikalen Wechsel den Gesundheitsschutz zu verbessern, den Kinder- und Jugendschutz zu stärken und den illegalen Markt für Cannabis einzudämmen. CDU und CSU und AfD sowie einige Abgeordnete aus der SPD lehnen die Teilfreigabe hingegen ab. Die Union wirft Lauterbach Verantwortungslosigkeit vor.
Die Länderinnenminister hatten noch am Wochenende parteiübergreifend vor einer Legalisierung gewarnt und die Möglichkeiten der Kontrolle infrage gestellt. Es seien “gravierende negative Auswirkungen auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, den Kinder- und Jugendschutz sowie den Gesundheitsschutz” zu befürchten. Damit nahmen sei Bedenken auf, die auch Ärzteverbände, Juristen, Kriminalbeamte und die Polizeigewerkschaft teilen.