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Bundestag beschließt Änderung von Schuldenbremse und Sondervermögen

Der Bundestag hat das von Union und SPD eingebrachte Schuldenpaket beschlossen. Mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit verabschiedete das Parlament am Dienstag in Berlin eine Grundgesetzänderung, nach der Ausgaben für Verteidigung und Sicherheit ab einer bestimmten Höhe von der Schuldenbremse ausgenommen werden. Beschlossen wurde auch ein 500 Milliarden Euro schweres Sondervermögen für Infrastrukturausgaben. Zudem wird die bislang strenge Schuldenregel für die Bundesländer gelockert.

Für die Änderungen stimmten 513 Abgeordnete, 207 votierten dagegen. Es gab keine Enthaltungen. Für die Zweidrittelmehrheit waren 489 Ja-Stimmen erforderlich.

Das Paket wurde noch vom Bundestag in alter Besetzung beraten und abgestimmt. Der am 23. Februar neu gewählte Bundestag kommt in der nächsten Woche zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Union und SPD wollten das Finanzpaket früher durchbringen, auch weil AfD und Linke im neuen Parlament mit zusammen mehr als einem Drittel der Stimmen eine Sperrminorität haben.

Die Grünen hatten ihre Zustimmung zu neuer Schuldenregel und Sondervermögen signalisiert, nachdem sie in der vergangenen Woche mit Union und SPD wesentliche Änderungen am Paket verhandelt hatten. Die Grundgesetzänderungen bedürfen noch der Zustimmung des Bundesrats. Auch in der Länderkammer ist dafür eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.