Die neue Bundesregierung will den Schutz von Betroffenen häuslicher Gewalt verbessern. “Wer seinen Partner oder seine Partnerin schlägt, darf damit nicht durchkommen – und ist gleichzeitig eine Gefahr für seine Kinder”, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) im Bundestag bei der Vorstellung ihres Regierungsprogramms. Daher solle häusliche Gewalt künftig stärker bei Sorge- und Umgangsrechtsverfahren berücksichtigt werden.
In einer Zeit, in der der Umgang in der Gesellschaft immer rabiater werde, solle zudem der Schutz vor Gewalt im öffentlichen Raum verbessert werden – sei es im Netz oder gegen Polizisten sowie Rettungs- und Einsatzkräfte.
Häusliche Gewalt: Neues Recht zugunsten der Betroffenen
Im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD unter anderem darauf verständigt, dass häusliche Gewalt in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren stärker zulasten des Gewalttäters berücksichtigt werden solle.
Die Gewaltschutzstrategie will die Regierung zu einem Nationalen Aktionsplan weiterentwickeln. Das Strafrecht soll in Sachen Gewaltkriminalität verschärft werden, zum Beispiel auch für Gruppenvergewaltigungen. In Fällen von häuslicher Gewalt sollen Täter eine elektronische Fußfessel bekommen und zu Anti-Gewalt-Trainings verpflichtet werden können. Auch sollen Spuren anonym gesichert werden können, ohne dass eine Strafanzeige gestellt wird. Zudem ist ein Gewaltschutzgesetz für den digitalen Raum geplant.