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Bundesregierung streicht Sonderposten für Migrationsabkommen

Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD darauf geeinigt, die Zahl der Beauftragten-Stellen zu halbieren. Die Umsetzung gehört zu den ersten Beschlüssen der neuen Bundesregierung.

Als eine der ersten Amtshandlungen hat die neue Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zahlreiche Stellen von Beauftragten und Koordinatoren gestrichen. Darunter fallen etwa das Amt des Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen, das erst 2023 von der damaligen Ampel-Regierung eingeführt worden war. Auch soll es keinen Sonderbeauftragten für internationale Klimapolitik mehr geben, wie das Bundespresseamt am Mittwoch nach der Kabinettssitzung am späten Dienstagabend bestätigte.

Insgesamt fallen 25 von mehr als 40 Stellen von Beauftragten, Sonderbeauftragten und Koordinatoren weg. Union und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Hälfte der Posten zu streichen. Begründet wurde das Vorhaben unter anderem mit Einsparungen und Bürokratieabbau.

Bei etwa der Hälfte der betroffenen Posten sollen die jeweiligen Aufgaben in den zuständigen Ministerien übernommen werden. Bei der anderen Hälfte sollen die Funktionen ganz wegfallen. Dazu zählen etwa der Radverkehrsbeauftragte und das Amt der Botschafterin für feministische Außenpolitik, die bislang zugleich Beauftragte für Menschenrechte und globale Gesundheit im Auswärtigen Amt war. Auch soll es im Justizministerium keinen Beauftragten für Menschenrechtsfragen mehr geben. Das Amt der Beauftragten für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe steht hingegen nicht auf der Streichliste.

Auch andere Ämter bleiben unverändert bestehen: So hatten CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag ausdrücklich die Beauftragten für Datenschutz, Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, weltweite Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Ostdeutschland sowie für Migration, Flüchtlinge und Integration erwähnt. Das Amt des Beauftragten für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus wird ebenfalls erhalten bleiben. Das Amt der Unabhängigen Beauftragte für Sexuellen Kindesmissbrauch ist inzwischen gesetzlich verankert.