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Bundesregierung: Elektronische Patientenakte wenig genutzt

Klingt erst einmal praktisch: Mit der elektronischen Patientenakte sollen gesetzliche Versicherte ihre Behandlungsdaten digital speichern können. Viele machen aber davon bisher keinen Gebrauch.

So richtig kommt die elektronische Patientenakte noch nicht ins Rollen
So richtig kommt die elektronische Patientenakte noch nicht ins RollenImago / Westend61

Die Bundesregierung ist mit der bisherigen Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) noch nicht zufrieden. Bis zur Jahresmitte seien 704.050 elektronische Patientenakten angelegt worden, geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, die am Donnerstag in Berlin veröffentlicht wurde.

Als einen Grund für die noch geringen Nutzungszahlen nennt die Bundesregierung in der Antwort den hohen Aufwand bei der Beantragung einer ePA. Hier bestehe dringender Handlungsbedarf. Ärzte zweifeln zudem am praktischen Nutzen. So ist es aktuell nicht möglich, Dokumente nach Stichworten zu durchsuchen. Kritik kam auch von den Krankenkassen.

Digitale Speicherung von Behandlungsdaten

Mit der ePA sollen Millionen gesetzliche Versicherte ihre Röntgenbilder, Medikationspläne und andere Behandlungsdaten digital speichern können. Sie selbst und ihre Ärzte können sie dann abrufen. Als freiwilliges Angebot ist die ePA bereits seit 2021 verfügbar.

Die Bundesregierung plant, eine Widerspruchslösung für die ePA einzuführen, sodass die 74 Millionen Versicherten künftig aktiv einer Überführung ihrer Daten in eine elektronische Akte widersprechen müssen (Opt-Out). Ab 2025 soll den Patientinnen und Patienten nach den Plänen der Regierung ansonsten automatisch von ihrer Krankenkasse eine solche ePA zur Verfügung gestellt werden. Dazu wird derzeit ein entsprechendes Gesetz erarbeitet. Die Bundesregierung hofft auf eine Nutzungsquote der ePA von 80 Prozent bis zum Jahr 2026.