Wer kein Bleiberecht in Deutschland hat, soll das Land schneller wieder verlassen. Vertreter der CDU zogen allerdings die Wirksamkeit der beschlossenen Maßnahmen in Zweifel.
Abgelehnte Asylbewerber sollen künftig schneller abgeschoben werden können. Nach dem Bundestag passierte das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz am Freitag auch die Länderkammer. Demnach können abgelehnte Asylbewerber länger in Gewahrsam bleiben; die Polizei erhält mehr Rechte bei Wohnungsdurchsuchungen, und Asylbewerber müssen im Asylverfahren stärker mitwirken.
Das Gesetz erweitert die Durchsuchungsmöglichkeiten der Polizei und dehnt den Ausreisegewahrsam von derzeit 10 auf 28 Tage aus. Abschiebungen sollen nicht mehr angekündigt werden müssen, sofern nicht Familien mit Kindern unter zwölf Jahren betroffen sind. Um die Identität zu klären, können die Behörden nun leichter auf Daten und Dokumente zugreifen. Die Polizei kann zudem andere Räumlichkeiten als das Zimmer des abzuschiebenden Ausländers in einer Gemeinschaftsunterkunft betreten.
Widerspruch und Klage gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote haben laut Gesetz künftig keine aufschiebende Wirkung mehr. Ferner können Wohnsitzauflagen und räumliche Beschränkungen sofort vollzogen werden. Die Regelung erleichtert zudem die Abschiebung von Straftätern, Gefährdern, Mitgliedern der Organisierten Kriminalität und Schleusern. Minderjährige und Familien mit Minderjährigen sollen allerdings grundsätzlich nicht in Abschiebehaft genommen werden.
Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) betonte im Bundesrat, dass er die Ziele uneingeschränkt teile. Er beklagte aber, dass die Bundesregierung Änderungsforderungen der Länder nicht aufgegriffen habe. Baden-Württembergs Migrationsministerin Marion Gentges (CDU) kritisierte besonders die verpflichtende Bestellung eines Anwalts für Migranten im Ausreisegewahrsam. Die letzten Änderungen an dem Gesetz ließen an einer Verbesserung der Abschiebungen erheblich zweifeln.