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Bundesbeauftragter: Vernichtungsaufrufe gegen Staaten bestrafen

Härtere Strafen für antiisraelische Parolen: Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung fordert ein Gesetz, das Vernichtungsaufrufe gegen andere Staaten unter Strafe stellt. Ein Beispiel gebe es schon, sagt er.

Wer in Deutschland zur Vernichtung anderer Staaten aufruft, sollte aus Sicht des Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung, Felix Klein, dafür bestraft werden können. Klein bezog sich auf die jüngsten pro-palästinensischen Proteste, unter anderem an Universitäten in Berlin, bei denen auch der antiisraelische Slogan “From the river to the sea” genutzt worden sei.

“Angesichts der großen Zunahme derartiger Fälle nicht nur an Universitäten sollten den Strafverfolgungsbehörden nun weitere Instrumente an die Hand gegeben werden, um deren Arbeit im Kampf gegen Antisemitismus zu erleichtern”, sagte Klein dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Mittwoch).

Der Satz “From the river to the sea” (Vom Fluss zum Meer) spricht den Palästinensern alles Land zwischen Jordan und Mittelmeer zu. Damit wird das Existenzrecht Israels auf diesem Gebiet verneint.

“Seit dem 7. Oktober haben Polizei und Justiz in Deutschland im Umgang mit antisemitischen Demonstrationen und Protesten exzellente Arbeit geleistet”, so Klein. Nun müssten sie in die Lage versetzt werden, auf entsprechende Parolen reagieren zu können. In Deutschland habe sich bereits das Verbot des Verbrennens ausländischer Flaggen in diesem Zusammenhang bewährt. “Im Übrigen würde eine derartige Regelung dem gesamten politischen Diskurs in Deutschland zugutekommen.”