Das Kirchenparlament der braunschweigischen Landeskirche hat sich für einen Fortbestand der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen ausgesprochen. „Angesichts der Herausforderungen, denen sich die Kirchen gegenwärtig ausgesetzt sehen, ist eine engere Zusammenarbeit und eine Bündelung von Ressourcen unerlässlich“, sagte der Leiter der Rechtsabteilung, Christoph Goos, am Sonnabend vor der in Königslutter tagenden Landessynode.
Die Zusammenarbeit sei außerordentlich zeitaufwendig, aber unbedingt lohnend, betonte Goos. „Wir kommen gemeinsam wesentlich weiter, als jeder für sich allein.“ Landesweit sind alle evangelischen Landeskirchen aufgerufen, ein solches Gesetz zu verabschieden. Am Donnerstag hatte bereits das Kirchenparlament der oldenburgischen Kirche einstimmig für den Fortbestand gestimmt.
Die Konföderation entstand 1971und repräsentiert heute mehr als drei Millionen Protestanten. Zu ihr gehören die vier evangelisch-lutherischen Landeskirchen Braunschweig, Hannover, Oldenburg und Schaumburg-Lippe sowie die Evangelisch-reformierte Kirche mit Sitz in Leer. Die Konföderation vertritt die gemeinsamen Interessen ihrer Kirchen gegenüber dem Land Niedersachsen und nimmt Gemeinschaftsaufgaben wahr.
An der Spitze der Konföderation steht ein Rat, in dem jeweils ein leitender Theologe aus einer der Mitgliedskirchen den Vorsitz führt. Zurzeit ist dies der oldenburgische Bischof Thomas Adomeit. Die Geschäftsstelle der Konföderation befindet sich in Hannover.
Einrichtungen der Konföderation sind die Evangelische Erwachsenenbildung, der Kirchliche Dienst in Polizei und Zoll sowie die Publizistik mit dem Evangelischen Kirchenfunk Niedersachsen-Bremen (ekn) und dem Verband Evangelischer Publizistik Niedersachsen-Bremen, in denen auch die Bremische Evangelische Kirche Mitglied ist. Bevollmächtigte vertreten die Konföderation beim Landtag und in Schulangelegenheiten.
Die Konföderation hat gemeinsame Gesetze über das Mitarbeiterrecht und die Mitarbeitervertretungen verabschiedet, außerdem eine Prüfungsordnung für Theologen. Fragen des Dienstrechts für Mitarbeitende regelt eine Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission, paritätisch besetzt mit Vertretern von Arbeitnehmern und Dienststellen. Der Rechtshof der Konföderation ist ein eigenes kirchliches Verwaltungsgericht.