Zum vierten Jahrestag des Brandes in der Schweinezuchtanlage Alt Tellin (Landkreis Vorpommern-Greifswald) hat die bündnisgrüne Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern einen besseren Tierschutz angemahnt. Eine Katastrophe wie der damalige Brand, bei dem rund 55.000 Schweine qualvoll verendeten, könne sich jederzeit wiederholen, teilte die Fraktion am Donnerstag in Schwerin mit. Die bestehenden Brandschutzvorschriften seien unzureichend.
Der umwelt- und landwirtschaftspolitische Fraktionssprecher Harald Terpe sagte laut Mitteilung: „Die Brandkatastrophe von Alt Tellin hat auf grausamste Weise die eklatanten Mängel im Brandschutz riesiger Tierhaltungsanlagen offenbart. Doch die 2024 veröffentlichte Brandschutzrichtlinie für Tierhaltungsanlagen ist ein Papier, das falsche Sicherheit vorgaukelt.“ Sie erlaube sogar größere Brandbekämpfungsabschnitte als bisher und mache keine neuen Vorgaben zur Feuersicherheit der tragenden Bauteile. „Nach 30 Minuten Feuerlast kann ein Stall weiterhin einstürzen. Damit bleibt die Gefahr allgegenwärtig“, sagte Terpe.
Trotz der Ankündigung von Agrarminister Till Backhaus (SPD), nach Alt Tellin strenge Regeln einzuführen, bleibe die Richtlinie damit weit hinter den Erwartungen zurück. „Die traurige Realität ist: Was in Alt Tellin passiert ist, kann sich jederzeit wiederholen“, warnte Terpe. Die Landesregierung habe es unterlassen, die strukturellen Mängel im Brandschutz zu beheben.
Terpe forderte, dass Brandwände verpflichtend alle 40 Meter errichtet werden müssten, um die Ausbreitung von Feuer wirksam einzudämmen. Außerdem müssten ausreichend dimensionierte Rettungswege für Tiere und Menschen vorhanden sein, um im Brandfall Leben zu retten. Und es müsse eine zuverlässige Löschwasserversorgung vor Ort gewährleistet werden, damit die Feuerwehr effektiv eingreifen kann.
Die Brandkatastrophe am 30. März 2021 in Alt Tellin wurde laut Mitteilung „begünstigt durch großzügige Abweichungen von den Vorschriften der Landesbauordnung durch die Behörden“. So seien die Brandabschnitte in den Stallbauten deutlich größer genehmigt worden, als es zulässig sei, hieß es.