Der 8. Mai soll als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus in Brandenburg voraussichtlich ein regulärer gesetzlicher Feiertag werden. Der Landtag forderte die Landesregierung am Donnerstag in Potsdam mit einem Beschluss dazu auf, dafür eine Änderung des Feiertagsgesetzes zu prüfen. Ziel sei ein gesetzlicher Feiertag im Fünfjahresrhythmus, der erstmals 2030 am 85. Jahrestag der bedingungslosen Kapitulation des NS-Regimes und des Endes des Zweiten Weltkriegs begangen werden soll.
„Durch die systematische und staatlich organisierte Verfolgung und Ermordung von Jüdinnen und Juden wurde das europäische Judentum fast vollständig ausgelöscht“, heißt es in dem Landtagsbeschluss: „Der Landtag verneigt sich vor den Opfern des Zweiten Weltkrieges und der faschistischen Gewaltherrschaft.“ Das Parlament werde „die Verbrechen und das Elend des Krieges für immer in Erinnerung bewahren und das Gedenken und die Aufarbeitung stets fördern“.
In dem bei einigen Enthaltungen und Gegenstimmen aus der AfD-Fraktion gefassten Beschluss fordert der Landtag auch, Schülerinnen und Schülern mindestens einmal in der Schulzeit die Möglichkeit zum Besuch einer Gedenkstätte für NS-Opfer zu geben. Die Landesregierung solle sich zudem auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die notwendigen finanziellen Mittel für den Erhalt der Gedenkstätten, ihrer Ausstellungen und der Besucherinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden.
Ein AfD-Antrag, in dem unter anderem die Landesregierung aufgefordert wurde, „in öffentlichen Verlautbarungen den Begriff ‘Tag der Befreiung’ zu unterlassen“, wurde vom Landtag abgelehnt.