Die Ladenschluss-Ausnahmeregelungen in Brandenburg sollen aktualisiert werden. Mit der Novellierung der Verordnung werde die Liste der Kur-, Ausflugs- und Erholungsorte des Bundeslandes nach 18 Jahren angepasst, teilte die Staatskanzlei am Dienstag in Potsdam mit. Rund 25 Orte und 150 Ortsteile würden neu aufgenommen, 66 Orte und 156 Ortsteile fielen heraus. Enthalten seien alle staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorte sowie Orte, die über touristische Sehenswürdigkeiten, Attraktionen, Anziehungspunkte oder Freizeitangebote und mindestens eine entsprechende Verkaufsstelle verfügen. Das Kabinett habe einer entsprechenden Vorlage am Dienstag zugestimmt.
Die Verkaufsstellen der in der Liste aufgeführten Orte dürfen den Angaben zufolge an jährlich höchstens 40 Sonn- und Feiertagen von 11 bis 19 Uhr geöffnet sein. Neu in die Liste aufgenommen wurden nach Angaben des Sozialministeriums unter anderem die Orte Beelitz Heilstätten, Klaistow und Schäpe. Zu den aus der Liste gestrichenen Orten gehören die Potsdamer Stadtteile Drewitz, Krampnitz, Nedlitz und Schlänitzsee.
Sozialministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) betonte, die touristischen und kulturellen Angebote in den Kommunen hätten sich in den vergangenen Jahren weiterentwickelt und verändert. Deshalb sei eine Anpassung der Ladenschluss-Ausnahmeverordnung notwendig. Ziel sei, den besonderen Einkaufsbedürfnissen von Kurgästen sowie Touristinnen und Touristen entsprechen zu können. Eine Ausweitung der Sonntagsöffnung gehe damit nicht einher. Die neue Verordnung soll voraussichtlich im April in Kraft treten.