BONN/KÖLN – Flüchtlingsbürgen aus Bonn müssen nach Urteilen des Verwaltungsgerichts Köln den Behörden keine oder fast keine Sozialleistungen zurückzahlen. In zwei Verfahren gegen die Stadt Bonn hätten die Kläger „vollumfänglich gewonnen“, bestätigte eine Gerichtssprecherin die Urteile, deren schriftliche Begründung noch aussteht. Zwei weitere Bürgen, die sich ebenfalls 2014 zur Übernahme des Lebensunterhalts für syrische Flüchtlinge verpflichtet hatten, müssten dem Jobcenter Bonn lediglich rund 300 Euro erstatten.
Eine Initiative von Flüchtlingsbürgen aus Bonn begrüßte die Urteile. Erstmals habe ein Gericht das Vorgehen von Behörden bei der Abgabe von Verpflichtungserklärungen im Detail geprüft, hieß es. Es habe angesichts der Tragweite der Bürgschaften damals keine ausreichende Beratung und Bonitätsprüfung gegeben.
In Nordrhein-Westfalen hatten zahlreiche Menschen Bürgschaften übernommen und stehen jetzt vor erheblichen Forderungen der Ämter. Viele Klagen liegen noch bei den Gerichten. epd
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