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“Blaulicht-Journalist” bekommt auf Autobahnen keine Sonderrechte

Ein auf Autobahnunfälle spezialisierter Journalist in Baden-Württemberg muss bei seinen Fahrten die regulären Fahrspuren verwenden – wie jeder andere Fahrer auch. Seine Klage auf eine Ausnahmegenehmigung, damit er auf dem Seitenstreifen fahren darf, wurde vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim laut einer Mitteilung vom Donnerstag abgelehnt. Die Richter vertraten die Ansicht, ob so eine Genehmigung erteilt werde, liege im Ermessen des Landes (Az: 13 S 1059/22).

Der Journalist hatte 2020 beim Regierungspräsidium Karlsruhe die Ausnahmegenehmigung beantragt. Dabei ging es auch um das Nutzen von Betriebsausfahrten auf Autobahnen. Nachdem der Antrag abgelehnt worden war, klagte der Journalist. Er argumentierte mit der Presse- und Informationsfreiheit, aufgrund der die Genehmigung der Ausnahmen verpflichtend sei.

Das sieht der VGH allerdings anders. Immerhin gefährde eine solche Nutzung der Fahrspuren anderer Personen auf der Straße. Auch sie hätten einen grundrechtlich gewährleisteten Schutz von Leib und Leben. Eine Revision ließ der VGH nicht dazu, dagegen kann der Kläger allerdings binnen eines Monats Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. (3000/14.12.2023)