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Bistum Trier ermöglicht Erlass von Kirchensteuer auf Abfindungen

Finanzielle Hilfe bei Jobverlust: Im Trierer Bistum können entlassene Beschäftigte auf Antrag die Kirchensteuer senken, wenn sie vom Arbeitgeber eine Abfindung erhalten haben. Ein Risiko besteht jedoch.

Im Bistum Trier können Arbeitnehmer, die ihre Stelle verloren haben, Steuerreduzierung beantragen. Antragsteller könnten bis zu 50 Prozent der Kirchensteuer auf ihre Abfindung erlassen bekommen, teilte die Diözese am Freitag auf ihrer Internetseite mit. Ein Rechtsanspruch darauf bestehe jedoch nicht.

Wer bei einer Entlassung eine Abfindung erhält und zu diesem Zeitpunkt Kirchenmitglied ist, müsse ohne eine Reduzierung die übliche Kirchensteuer zahlen. Diese Steuer werde vom Einkommen in Höhe von neun Prozent der Einkommensteuer erhoben. Für einen Steuernachlass sei ein formloser schriftlicher Antrag ans Bistum zu stellen und der entsprechende Einkommensteuerbescheid vorzulegen.

Als zweite Möglichkeit wird die Kappung genannt. Das Bistum kann auf Antrag des Kirchenmitglieds die Kirchensteuer ermäßigen, wenn diese vier Prozent des gesamten zu versteuernden Einkommens übersteige.

Zu beachten sei jedoch die Veranlagung der Kirchensteuer als eine abziehbare Sonderausgabe. Werde die Kirchensteuer jedoch erlassen, kann es im folgenden Veranlagungszeitraum zum Erstattungsüberhang der Steuern kommen. Dieser entstehe, wenn mehr Kirchensteuer erstattet werde als zuvor gezahlt wurde. Ein solcher Erstattungsüberhang sei dann als negative Sonderausgabe zu werten und könne zu einem reduzierten Sonderausgaben-Abzug führen sowie somit zu einer höheren Steuerlast. Das Bistum rät daher dazu, sich im Zweifel steuerlich beraten zu lassen. Jeder Steuerfall sei verschieden.

Nach Angaben des Bistums trägt die Kirchensteuer rund 70 Prozent zu Finanzierung des gesamten Bistumshaushaltes bei. Eine Begründung für die Möglichkeit der individuellen Steuerreduzierung wurde nicht mitgeteilt.

Zum Trierer Bistum gehören Gebiete im Saarland und Rheinland-Pfalz über hunderte Kilometer zwischen Saarbrücken und Betzdorf. Unter anderem im saarländischen Saarlouis wird aufgrund des dortigen Rückzugs des amerikanischen Autobauers Ford der Verlust zahlreicher Arbeitsplätze befürchtet. Das Werk soll in den nächsten Jahren schließen.

In Deutschland ist die Kirchensteuer eine gesetzlich festgelegte Abgabe der Kirchenmitglieder. Sie wird über das Finanzamt eingezogen und an die Kirchen weitergegeben. Der Staat erhält dafür etwa drei Prozent des Steuereinkommens.