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Bistum Hildesheim und Missbrauchsbetroffener schließen Vergleich

Das katholische Bistum Hildesheim und der Missbrauchsbetroffene Jens Windel haben sich am Freitag vergangener Woche auf einen Vergleich geeinigt. Die Schmerzensgeldklage des Mannes vor dem Landgericht Hildesheim ist somit hinfällig, wie Bistumssprecher Volker Bauerfeld am Donnerstag auf Nachfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) bestätigte. Die „Hildesheimer Allgemeine Zeitung“ hatte zuerst über die Einigung berichtet.

Das Bistum habe eine finanzielle Unterstützung zugesagt, in Bezug auf Maßnahmen, die Jens Windels Gesundheit betreffen, sowie für die von Windel gegründete „Betroffeneninitiative Hildesheim“, sagte Bauerfeld. Über die weiteren Inhalte der Vereinbarung sei Stillschweigen vereinbart worden.

Windel hatte das Bistum auf 400.000 Euro verklagt, da er nach eigenen Angaben als Kind von einem Pfarrer mehrfach schwer missbraucht wurde. Bereits am ersten Verhandlungstag im November hatten beide Parteien einer gerichtlichen Mediation zugestimmt. Nach Einschätzung des Richters hatte die Klage wegen Verjährung der Taten geringe Erfolgschancen. Es war das erste Mal, dass in Niedersachsen eine Schmerzensgeldklage gegen ein Bistum vor Gericht verhandelt wurde.

Aus Windels Sicht waren frühere Anerkennungsleistungen in Höhe von 50.000 Euro, wie sie die „Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen“ (UKA) in Bonn festgelegt hatte, viel zu gering. Seine Forderung nach einem außergerichtlichen Vergleich hatte das Bistum abgelehnt, mit der Begründung, eine solche Einigung würde das UKA-Verfahren beschädigen. Zudem sei das Bistum verpflichtet, sorgsam mit Kirchensteuermitteln umzugehen. Daraufhin hatte Windel seine Klage gegen das Bistum eingereicht. Dieses hatte in dem Zivilprozess auf auf die Einrede der Verjährung gesetzt.

Bundesweit sind ähnliche Klagen gegen mehrere andere Bistümer anhängig. Im Juni 2023 hatte das Landgericht Köln einem Missbrauchsbetroffenen mit 300.000 Euro das bislang höchste Schmerzensgeld zugesprochen. Er war als Messdiener im Erzbistum Köln missbraucht worden und hatte ursprünglich 750.000 Euro gefordert.