Von Bischof Markus Dröge
Das Engagement für Menschen, die vor Gewalt, Krieg und Folter fliehen, gehört zum Wesen unseres Glaubens. Das Kirchenasyl ist deshalb Zeugnis christlichen Lebens. Vor über dreißig Jahren in Berlin erstmalig durchgeführt, ist es bis heute ein wichtiges Instrument, um bedrohten Menschen zur Seite zu stehen. Ich bin dankbar dafür, dass Gemeinden unserer Landeskirche diesen Dienst der Nächstenliebe gewähren. Derzeit gibt es 52 Kirchenasyle in der EKBO. Unter den Betreuten befinden sich 32 Kinder. Bundesweit spricht man von etwas mehr als 300 Fällen. Bei den meisten sind es gesundheitliche Gründe, die zu einer Aufnahme ins Kirchenasyl führen.In unserer Kirche haben sich Verfahren entwickelt, um auch mit den öffentlichen Stellen transparent zusammenzuarbeiten. Kirchengemeinden treten in enger Absprache mit den zuständigen Behörden für Menschen ein, die von Abschiebung bedroht sind. Ziel ist es, durch einen Zeitaufschub im Verfahren, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Problematisch wird es dann, wenn vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein Asylantrag als endgültig abgelehnt bewertet wird und eine Kirchengemeinde das Asyl fortsetzt. Bisher wurde auch diese Praxis vielfach vom Staat geduldet. Ob dies weiter so sein wird, ist allerdings ungewiss.