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Bischof Kopp begrüßt EKD-Papier für Änderung des Abtreibungsrechts

Der bayerische Landesbischof Christian Kopp begrüßt die Stellungnahme der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) für eine Änderung des Abtreibungsrechts. Er begrüße das Papier „mit dem deutlichen Akzent auf dem Schutz des Lebens und der Betonung des Selbstbestimmungsrechtes der Frau“, sagte Kopp am Mittwoch auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd). Besonders überzeuge die Darstellung der schwer aufzulösenden Konfliktsituation für die schwangere Frau zwischen dem Anspruch des ungeborenen Lebens und den Ansprüchen aus der Lebenssituation der schwangeren Frau. „Es ist für die betroffenen Personen eine schwierige Dilemmasituation“, betonte Kopp.

In einer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf zur Reform des Paragrafen 218 plädiert der EKD-Rat für eine Änderung des Abtreibungsrechts. Man könne die Grundentscheidung mittragen, den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der Frau zwar weiterhin strafrechtlich, aber nicht wie bisher im Strafgesetzbuch zu regeln, sondern in weiten Teilen im Schwangerschaftskonfliktgesetz. In seiner Stellungnahme plädiert der Rat gleichzeitig dafür, das Ahnden von Abtreibungen gegen den Willen der Schwangeren im Strafgesetzbuch zu belassen.

Abgeordnete von SPD, Grünen und Linken haben einen Antrag zur Reform des Abtreibungsrechts in den Bundestag eingebracht, den sie noch vor der voraussichtlich vorgezogenen Neuwahl zur Abstimmung stellen wollen. Dem Entwurf zufolge sollen Abtreibungen nicht mehr im Strafrechtsparagrafen 218 geregelt werden, der den Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich unter Strafe stellt, unter Bedingungen aber zulässt. Dazu gehört unter anderem eine verpflichtende Beratung. Die Stellungnahme der EKD begrüßt, dass der im Bundestag vorliegende Entwurf an der Beratungspflicht festhält, kritisiert aber den geplanten Wegfall der dreitägigen Wartezeit nach einer Beratung. Sie plädiert dafür, eine Wartezeit von in der Regel 24 Stunden zu verlangen, wie sie bei anderen schwerwiegenden medizinischen Eingriffen üblich sei.

Auch Landesbischof Kopp macht sich für eine Beratung der Schwangeren stark. Es brauche ein niederschwelliges, wohnortnahes, flächendeckendes, kostenfreies und qualifiziertes psychosoziales Beratungsangebot. „Außerdem ist der Hinweis auf die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die eine kinder- und familienfreundliche Kultur und echten Lebensschutz ermöglichen, aus christlicher Sicht gerade in diesen Zeiten besonders wichtig.“

In der EKD-Stellungnahme heißt es weiter, man begrüße, dass die vorgeschlagene Regelung einen „moralisierend-belehrenden Ton“ vermeide und jeder Stigmatisierung von Frauen entgegenzutreten versuche. Die im Entwurf enthaltene rechtliche Struktur „ist aus evangelischer Perspektive im Grundsatz zustimmungsfähig“. Mit der Stellungnahme veröffentlicht wurde ein 50-seitiges Diskussionspapier der EKD, das sich aus theologisch-ethischer Sicht mit dem Thema befasst. (01/4002/18.12.2024)