Die Schleswiger evangelische Bischöfin Nora Steen hat am Mittwoch (20. Dezember) die Kirchengemeinde Stockelsdorf (Kreis Ostholstein) besucht und auf die große Bedeutung der Flüchtlingshilfe in den Kirchengemeinden hingewiesen. Besonders nach dem Versuch der Polizei, am 20. Dezember in Schwerin ein Kirchenasyl zu brechen, sei es wichtig, auch über gelungene Flüchtlingshilfe zu erzählen, erklärte die Bischöfin laut Mitteilung der Bischofskanzlei am Donnerstag.
Der Flüchtlingsbeauftragte im Kirchenkreis Ostholstein, Daniel Hettwich, registriert inzwischen weit mehr Anfragen von Schutz suchenden Menschen auf Kirchenasyl als es Aufnahmemöglichkeiten gibt. Bis zu acht Anfragen habe er täglich. „So bin ich gezwungen, eine Auslese zu treffen, bevor ich mich an die Kirchengemeinden des Kirchenkreises wende – eine Aufgabe, die mich des Öfteren schmerzt und betroffen macht“, erklärte Hettwich.
Mit einem Kirchenasyl soll Zeit für eine erneute Überprüfung des Asylantrags gewonnen werden, weil die Kirchengemeinde annimmt, dass es sich um einen besonderen Härtefall handelt. Die Fluchtgeschichte der meisten Menschen im Kirchenasyl sind sogenannte „Dublinfälle“, bei denen ein Asylantrag bereits in einem anderen europäischen Land gestellt wurde, bei einer Rückkehr dorthin aber Repressalien oder Gewalt für die geflüchtete Person drohen.
Um gemeinsam zu humanen Lösungen kommen zu können, wurde 2015 eine Verfahrensabsprache zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den Kirchen getroffen. Der Staat toleriert das Kirchenasyl in der Regel, obwohl er von seinem Zugriffsrecht Gebrauch machen und abschieben kann.
Die Polizei in Schwerin hatte am Mittwoch wegen eines Amtshilfegesuchs der Kieler Ausländerbehörde ein bestehendes Kirchenasyl in der evangelischen Petrusgemeinde in Schwerin gebrochen, um zwei erwachsene Söhne einer sechsköpfigen afghanischen Familie nach Spanien abzuschieben. Die Abschiebung scheiterte, weil sowohl die Mutter als auch einer der Söhne sich in einem psychischen Ausnahmezustand befanden.