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Bischöfin: Schutz von Ungeborenen nur im Konsens mit der Schwangeren

Zu einer möglichen Reform des Abtreibungsrechts hat sich die badische evangelische Landesbischöfin Heike Springhart geäußert. Beim Abtreibungsrecht gebe es einen „unauflöslichen Konflikt“ zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren und dem Lebensrecht des Ungeborenen, sagte Springhart bei einer Online-Pressekonferenz am Freitag in Bad Herrenalb: „Der Schutz des ungeborenen Lebens kann immer nur im Konsens mit der Schwangeren erreicht werden.“

Auch die Gesellschaft müsse in Verantwortung genommen werden, sagte die Bischöfin. Deren Aufgabe sei es, dafür zu sorgen, dass Frauen und Familien, „möglichst nicht in Situation kommen, sich zur Abtreibung genötigt zu sehen“. Darin liege die Herausforderung.

In dieser Woche hatte die „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts empfohlen. Sie hatte für die Bundesregierung Möglichkeiten für eine Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuches geprüft. Zumindest Schwangerschaftsabbrüche in der frühen Phase sollten nach Auffassung der Kommission erlaubt und nicht mehr im Strafrecht reguliert werden.

Bislang regelt Paragraf 218 im Strafgesetzbuch, dass Abtreibungen grundsätzlich strafbar sind, aber bis zur zwölften Woche straffrei bleiben – nach verpflichtender vorheriger Beratung der Schwangeren. (0814/19.04.2024)