Die Erprobung der neuen Bestattungsform “Reerdigung” in Schleswig-Holstein wird fortgesetzt. Nach einer zweijährigen Pilotphase würden “Reerdigungen” nun auf Basis des angepassten Bestattungsgesetzes durchgeführt, teilte das anbietende Unternehmen Circulum Vitae in Berlin mit. Das Justiz- und Gesundheitsministerium in Kiel habe die Fortsetzung genehmigt. Der schleswig-holsteinische Landtag hatte im Januar ein neues Bestattungsgesetz beschlossen, das die Erprobung neuer Bestattungsformen zulässt.
Bei der “Reerdigung” wird der Leichnam in einem speziellen Behälter auf ein Pflanzengemisch gebettet und innerhalb von 40 Tagen kompostiert. Das entstehende Material kann dann auf dem Friedhof beigesetzt werden. Der Anbieter wirbt damit, dass das Verfahren dieselben Vorzüge wie eine Feuerbestattung biete, aber weniger CO2 freisetze und nachhaltiger sei.
“Reerdigungen” bislang nur in Schleswig-Holstein möglich
“Reerdigungen” sind bislang nur in Schleswig-Holstein möglich. Dort betreibt Circulum Vitae zwei Standorte in Mölln und Kiel. Die kompostierte Erde darf auch auf Friedhöfen in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern beigesetzt werden.
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