Die Zulassung von Cannabis-Clubs ist in Berlin noch nicht geregelt.
Die erforderliche Zuständigkeitsverordnung befinde sich derzeit noch in der senatsinternen Abstimmung, sagte ein Sprecher der Senatsgesundheitsverwaltung in Berlin auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd).
Bis zur Umsetzung des vom Bundestag verabschiedeten Konsumcannabisgesetzes auf Landesebene sollten Antragsteller sich direkt an den jeweiligen Bezirk wenden, in dem die Anbauvereinigung ihren Sitz hat. Dort solle die Umsetzung des Bundesgesetzes laut Zuständigkeitsverordnung künftig auch angesiedelt werden.
Die Gründung von Anbauvereinen ist laut Gesetz seit 1. Juli erlaubt. Bis wann die Verordnung des Landes Berlin in Kraft tritt, ist nach Angaben der Gesundheitsverwaltung noch unklar.
Unklar ist laut Verwaltung auch, wie viele Anträge auf Zulassung eines Cannabis-Club bislang eingegangen sind. Darüber könnten nur die zwölf Bezirke Auskunft geben. Diese hatten Medienberichten zufolge in der Vergangenheit kritisiert, dass die Umsetzung des Bundesgesetzes per Verordnung auf sie übertragen werden soll. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) könne nur mit der Aufgabe betreut werden, wenn die Zuständigkeit beim Land und nicht bei den Bezirken angesiedelt wird.
Medienberichten zufolge plant der Senat eine Beschränkung der Cannabis-Anbauclubs auf einen Verein pro 6.000 Einwohner. Berlin hatte Ende 2023 rund 3.782.000 Einwohner. Somit könnten rund 630 Zulassungen erteilt werden.