Auch 15 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention ist Deutschland noch weit von gerechter Teilhabe in allen Bereichen entfernt. Experten beklagen zu viele Sonderstrukturen.
Flächendeckende barrierefreie Produkte und Dienstleistungen auch von privaten Anbietern sind aus Sicht des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Jürgen Dusel, nur mit einer gesetzlichen Pflicht zu erreichen. “Mit freiwilligen Lösungen kommen wir hier nicht weiter, das durften wir in den letzten Jahren lernen”, sagte er am Freitag in Berlin. Die geplante Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes sei für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sehr wichtig. Bund, Länder und Kommunen müssten sich stärker für Inklusion und Selbstbestimmung einsetzen.
Die Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Britta Schlegel, kritisierte, dass die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland vielerorts “nicht die notwendige politische Priorität” habe oder unter Ressourcenvorbehalten stehe. Menschenrechte seien aber nicht verhandelbar, so Schlegel. “Der Ausbau der Barrierefreiheit in allen Gesellschaftsbereichen muss endlich voranschreiten.” Sonderstrukturen wie Förderschulen, Werkstätten oder Wohneinrichtungen müssten zugunsten inklusiver Angebote abgebaut werden.