Artikel teilen:

Behindertenbeauftragte: Trisomie-Bluttests hochproblematisch

Seit 2022 ist der nicht-invasive Pränataltest für Schwangere eine Kassenleistung. Er zeigt die Wahrscheinlichkeit von Trisomie 13, 18 und 21 beim Fötus. Behindertenbeauftragte von Bund und Ländern warnen vor “Selektion”.

Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern sehen die seit zwei Jahren als Kassenleistung verfügbaren Trisomie-Bluttests äußerst kritisch. Es gebe eine “dringende Notwendigkeit eines umfassenden und menschenrechtskonformen Monitorings der nicht-invasiven Pränataltests”, erklärten sie in einem am Mittwoch in Stuttgart veröffentlichten gemeinsamen Positionspapier. Darin sprechen sie von “hochgradig problematischen Folgewirkungen der gegenwärtigen Situation”.

Der Pränataltest testet bei Schwangeren die Wahrscheinlichkeit von Trisomie 13, 18 und 21 beim Fötus. Letztere ist bekannt als Down-Syndrom. Ziel ist es, durch den ungefährlichen Test nur noch bei Auffälligkeiten eine riskantere Fruchtwasseruntersuchung durchführen zu müssen. Seit Juli 2022 werden diese Bluttests auf Chromosomen-Abweichungen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, wenn Schwangere die Tests in Absprache mit ihrem Arzt für notwendig halten.

Auch eine Gruppe von 121 Bundestagsabgeordneten plädierte kürzlich dafür, ein Monitoring einzuführen, um umfassender zu erheben, welche Folgen diese Kassenzulassung hat.

Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, forderte in dem Positionspapier, die Auswirkungen der nicht-invasiven Pränataltests müssten sorgfältig analysiert werden. “Ich spreche mich – gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der Länder – dafür aus, dass das Monitoring zu den Folgewirkungen der Kassenzulassung unbedingt menschenrechtskonform und unter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen ausgestaltet wird”, betonte Dusel.

Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern warnten vor einer möglichen Reihenanwendung von Tests ohne ausreichende medizinische Indikation. Die Beauftragte der Landesregierung Baden-Württembergs für die Belange von Menschen mit Behinderungen und derzeitige Sprecherin der Beauftragten-Konferenz, Simone Fischer, erklärte: “Wir dürfen nicht zulassen, dass der Einsatz dieser Tests zu Selektion von Menschen mit Behinderungen führt.”

Vielmehr müssten die Erfahrungen und Perspektiven von Menschen mit Behinderungen “in den Monitoring-Prozess einfließen, um sicherzustellen, dass unsere Gesellschaft das Recht auf Inklusion und Selbstbestimmung für alle Menschen respektiert und stärkt”, so Fischer.