DDR-Heimkinder haben teils schweres Unrecht und Misshandlung erlebt. Längst nicht alle haben von der Möglichkeit zu Rehabilitation und Entschädigung Gebrauch gemacht. Ein Aufruf, von seinem Recht Gebrauch zu machen.
Wer in der DDR in einem Heim der Kinder- oder Jugendhilfe untergebracht war, hat möglicherweise einen Anspruch auf Entschädigung oder eine Opferrente. Die Aufarbeitungsbeauftragte des Landes Brandenburg, Maria Nooke, ermutigte am Donnerstag in Potsdam erneut Betroffene, sich zu informieren: “Es ist wichtig, dass alle, denen die Möglichkeit der Rehabilitierung zusteht, diese auch geltend machen können.” Sie und ihr Team versuchten Anspruchsberechtigte zu erreichen, “auch diejenigen, die noch gar keinen Kontakt zu uns hatten, um sie entsprechend zu beraten und bei der Antragstellung zu unterstützen.”
Seit 2019 besteht für Betroffene ein erleichterter Zugang zur strafrechtlichen Rehabilitierung. Im Anschluss daran können Entschädigungsleistungen wie eine einmalige Kapitalentschädigung für die Dauer der Unterbringung sowie ab einer Unterbringungszeit von 90 Tagen die sogenannte Opferrente in Höhe von zurzeit 330 Euro monatlich gewährt werden. Die Opferrente wird dabei einkommensabhängig gewährt. Altersrenten werden bei der Einkommensberechnung nicht berücksichtigt.
Betroffene können sich telefonisch montags und donnerstags von 13 bis 16 Uhr und freitags von 10 bis 13 Uhr unter 0331-23729221 oder per Mail an buergerberatung@lakd.brandenburg.de zu möglichen Rehabilitierungsansprüchen beraten lassen.