AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst müssen nach Ansicht des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) in den Fokus genommen werden. „Wir müssen sicherstellen, dass das Vertrauen der Bevölkerung in den öffentlichen Dienst nicht beschädigt wird“, teilte BBB-Vorsitzender Rainer Nachtigall am Mittwoch in München zur Diskussion um verbeamtete AfD-Mitglieder mit: „Aber einen Generalverdacht lehnen wir ab.“
Ob beim Eintritt ins Beamtenverhältnis oder später: Das Beamtenrecht verlangt laut BBB eine Einzelfallabwägung, ob eine Person für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und für deren Erhaltung eintreten wird. Die Mitgliedschaft in einer extremistischen Partei könne daran durchaus Zweifel begründen.
„Es ist wichtig, künftig genauer hinzuschauen“, sagte Nachtigall. „Es wird von entscheidender Bedeutung sein, vorhandene Regelungen gegebenenfalls zu konkretisieren.“ Das erleichtere die jeweils nötige Einzelfallentscheidung. Wichtig sei aber auch, das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern in den Staat und seine Institutionen zu schützen und gleichzeitig den Beschäftigten die Sicherheit zu vermitteln, dass sie nicht unter Generalverdacht gestellt werden.
„Wer nicht für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einsteht, hat im Öffentlichen Dienst nichts zu suchen“, sagte der BBB-Chef, „aber Vorverurteilungen darf es nicht geben.“ (1536/07.05.2025)