Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Sachsen-Anhalt hält den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Kindergrundsicherung für unzureichend. „Das erhoffte Ziel, alle Kinder aus der Armut zu holen, wird mit dem vorliegenden Entwurf nicht nur wegen der fehlenden Neuberechnung verfehlt“, sagte die AWO-Landesvorsitzende Barbara Höckmann am Mittwoch in Magdeburg.
Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf bedeute für viele Familien nicht mehr als eine Verwaltungsreform, mit der Antragsverfahren zusammengelegt würden, hieß es. Entscheidende Schwachstelle der Reform sei der Verzicht auf die versprochene Neuermittlung der kindlichen Bedarfe. „Mit den bestehenden Leistungen funktioniert gutes Aufwachsen nicht und lässt sich soziale Teilhabe nicht realisieren“, sagte Höckmann.
Laut AWO lebt in Sachsen-Anhalt jedes vierte Kind in Armut. Die Neubemessung des tatsächlichen soziokulturellen Existenzminimums von Kindern und Jugendlichen sowie die Anpassung des Leistungsniveaus in der Kindergrundsicherung seien daher dringend erforderlich und dürften nicht weiter in die Zukunft verschoben werden, hieß es.
Nach monatelangem Ringen in der Ampel-Koalition hat das Bundeskabinett am Mittwoch die Einführung einer Kindergrundsicherung gebilligt. Der Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) sieht vor, dass mit der Kindergrundsicherung das Kindergeld, der Kinderzuschlag für Familien mit wenig Einkommen und Leistungen für Kinder im Bürgergeld und in der Sozialhilfe zusammengefasst werden. Die Kindergrundsicherung soll zum 1. Januar 2025 eingeführt werden.