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Auswärtiges Amt in Sorge wegen “Anti-Homosexuellengesetz”

Bis hin zur Todesstrafe: In Uganda hat ein Gericht ein heftig umstrittenes Gesetz gegen sexuelle Minderheiten bestätigt. Aus Berlin kommen klare Worte dazu.

Das Auswärtige Amt in Berlin sieht das sogenannte Anti-Homosexuellengesetz in Uganda mit großer Sorge. Das Land sei mit der Unterzeichnung internationaler Menschenrechtsabkommen wie dem UN-Zivilpakt und der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker verbindliche menschenrechtliche Verpflichtungen eingegangen, erklärte ein Sprecher am Mittwochabend. Das Gesetz sei eine Verletzung grundlegender und allgemeinen Menschenrechte von queeren Personen.

“Unsere Überzeugung ist klar: Jede Person hat das Recht zu lieben, wen sie will. Dass das Gesetz nun nach dem Urteil des Obersten Gerichts in Kraft bleibt, ist sehr besorgniserregend”, so der Sprecher. “Besonders, da auch weiterhin die Todesstrafe verhängt werden kann – eine Form der Strafe, die Deutschland und seine europäischen Partner unter allen Umständen ablehnen.”

Deutschland werde sich gegenüber der ugandischen Regierung und mit der Zivilgesellschaft in dem Land auch weiterhin für die Würde und Menschenrechte jedes Einzelnen unabhängig von seinem Geschlecht und seiner sexuellen Orientierung einsetzen, betonte der Sprecher.

Ugandas Verfassungsgericht hatte das heftig umstrittene Gesetz gegen sexuelle Minderheiten bestätigt. In seinem Urteil lehnte der stellvertretende Höchstrichter Richard Buteera örtlichen Medienberichten (Mittwoch) zufolge die von Menschenrechtlern geforderte Aufhebung des Gesetzes ab. Nichtsdestotrotz seien einige Stellen des Gesetzes “unvereinbar” mit dem Recht auf Gesundheit und anderen Grundrechten, so der Richter.

Menschenrechtsaktivisten, Rechtswissenschaftler und Parlamentsabgeordnete der Regierungspartei hatten den “Anti-Homosexuality Act” von 2023 angefochten. Aus ihrer Sicht verstößt das Gesetz gegen Ugandas Verfassung. Das Regelwerk gilt als eines der repressivsten Gesetze der Welt gegen LGBT-Gruppen (Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender). Es sieht Gefängnisstrafen für homosexuelle Handlungen vor. In einigen Fällen droht auch die Todesstrafe: so etwa für “Serientäter” oder, wenn es sich bei den Involvierten um Elternteile handelt.

Unterstützung für das Gesetz kam dagegen von einflussreichen Vertretern der anglikanischen Church of Uganda und aus Teilen der Gesellschaft.