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Aufnahmen aus Afghanistan: 25 Menschen Ausreise verweigert

Auf Veranlassung der deutschen Behörden hat Afghanistan 25 Menschen die Ausreise aus dem Land verweigert. Warum 25 Menschen nicht nach Deutschland kommen konnten.

Mehreren Menschen aus Kabul, Afghanistan, ist die Ausreise verweigert worden
Mehreren Menschen aus Kabul, Afghanistan, ist die Ausreise verweigert wordenImago / Xinhua

Bei einem Flug für in Afghanistan von Verfolgung bedrohte Menschen nach Deutschland ist 25 Personen die Ausreise verweigert worden. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums bestätigte, dass sie von der ursprünglichen Flugliste genommen worden seien, „weil die Bundespolizei auf mögliche Unstimmigkeiten der Dokumente hingewiesen hat“. Der Fall werde aufgearbeitet, sagte er. 132 Menschen aus verschiedenen Aufnahmeprogrammen kamen nach seinen Angaben mit dem Flug nach Deutschland, darunter 74 Frauen. 57 der Passagiere waren Minderjährige, sieben Kinder jünger als zwei Jahre. Zuvor hatte die „Welt“ darüber berichtet.

Der Sprecher des Innenministeriums erläuterte, es könne direkt vor dem Abflug vorkommen, dass es Unklarheiten gebe. Sei keine abschließende Klärung möglich, werde als Vorsichtsmaßnahme die Ausreise zurückgestellt.

Afghanistan: Visum nur nach Überprüfung

Dabei unterliegen die Aufnahmeprogramme für gefährdete Afghaninnen und Afghanen aufwendigen Verfahren mit Sicherheitsüberprüfungen, wie ein Sprecher des Auswärtigen Amts erläuterte. Erst wenn keine Sicherheitsbedenken seitens der deutschen Behörden vorliegen, könne ein Visumverfahren erfolgreich abgeschlossen werden. Erst dann würden Plätze in den Charterflügen für die jeweiligen Personen vorgesehen. Am Flughafen würden die Personen und Dokumente dann von der Bundespolizei nochmals überprüft.

Nach Angaben des Auswärtigen Amts wurden seit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan rund 48.000 Aufnahmezusagen für Menschen aus Afghanistan erteilt. 35.800 Menschen seien nach einer Sicherheitsprüfung eingereist. 3.000 Menschen mit Aufnahmezusage befänden sich aktuell noch im Verfahren. Dabei geht es um sogenannte Ortskräfte, die für die Bundeswehr oder andere deutsche Institutionen in Afghanistan gearbeitet haben, Menschenrechtsaktivisten, Journalisten und andere Berufsgruppen, denen unter dem Taliban-Regime Verfolgung droht.