Nordrhein-Westfalen will die Dauer von Gerichtsverfahren, in denen eine asylrechtliche Entscheidung überprüft wird, verringern. Dafür sollen die Verfahren für bestimmte Herkunftsstaaten mit vergleichsweise wenig Asylanträgen bei einzelnen Gerichten gebündelt werden, wie Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) am Mittwoch in Düsseldorf ankündigte. Dies solle den Gerichten eine Spezialisierung ermöglichen, die Verfahren damit erleichtern und verkürzen.
Ein entsprechender Verordnungsentwurf sei am Dienstag vom Kabinett beschlossen worden, sagte Limbach. Die neue Verordnung solle noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.
Zu den Asyl-Herkunftsstaaten mit den meisten Anträgen gehören in NRW etwa Syrien, Türkei, Afghanistan, Irak, Iran und Russland. Dazu gebe es an vielen Verwaltungsgerichten bereits spezialisierte Kammern. Die geplante Clusterung werde hingegen für Länder gelten, die unterhalb der 22 Länder mit den meisten Asylanträgen liegen, erläuterte der Justizminister.