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Arzneimittelstudien mit Demenzkranken zugelassen

Berlin – Der Bundestag hat die gesetzlichen Voraussetzungen für Forschungsstudien an demenzkranken Menschen geschaffen. Eine deutliche Mehrheit der Abgeordneten stimmte in Berlin für die Liberalisierung der strengen Schutzregelungen in Deutschland. Die Gegner warnten bis zuletzt vor einem unnötigen und gefährlichen Schritt. Bisher dürfen Medikamenten-Erprobungen an nicht einwilligungsfähigen Patienten nur erfolgen, wenn sie davon einen Nutzen erwarten können. Ihre Einbeziehung in sogenannte gruppen- oder fremdnützige Studien ist verboten.
Die frühere Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sagte im Deutschlandfunk, es werde nun eine Tür geöffnet, die man nicht öffnen wolle. Niemand könne Patienten mit einer Demenz über die Frage aufklären, was möglicherweise in 20 Jahren in einer Studie passieren werde. Die Befürworter der Liberalisierung argumentieren, dies biete Sicherheit und ermögliche es Menschen, sich der Forschung zur Verfügung zu stellen, wenn sie es wollten. Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Edgar Franke (SPD), sprach von einem „ausgewogenen Gesetz“. Es sei strenger als die entsprechende EU-Verordnung.
Die Neufassung sieht als Bedingung für die Teilnahme nicht mehr einwilligungsfähiger Patienten an klinischen Studien vor, dass sie in gesundem Zustand eine entsprechende schriftliche Voraus-Verfügung hinterlegt haben. Vorgeschrieben ist weiter eine verpflichtende Beratung dazu von einem Arzt. In Deutschland sind nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums 1,6 Millionen Menschen an einer Demenz erkrankt. Ihre Zahl wird sich Prognosen zufolge bis 2050 verdoppeln. epd