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Arbeitsgericht: Kündigung nach fehlerhafter Einbürgerung ist rechtens

Der Landkreis Osnabrück hat einer Mitarbeiterin seiner Ausländerbehörde, der grob fehlerhafte Einbürgerungen in mehr als 300 Fällen vorgeworfen werden, nach Auffassung des Arbeitsgerichts zu Recht gekündigt. Die erste Kammer habe die Kündigungsschutzklage der Frau abgewiesen, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Sie habe die Klägerin zudem verurteilt, an den Landkreis rund 49.000 Euro nebst Zinsen zu zahlen. Die Frau habe die gegen sie vorgetragenen Vorwürfe nicht entkräften können. Sie könne aber Berufung gegen dieses Urteil vor dem Landesarbeitsgericht einlegen.

Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Frau laufen nach Angaben der Staatsanwaltschaft Osnabrück weiter. Sie stünden zumindest in einem Teilkomplex kurz vor dem Abschluss, sagte ein Sprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Behörde ermittelt wegen Untreue, Vorteilsnahme und Bestechlichkeit.

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises hatte nach Angaben des Arbeitsgerichts bei einer Prüfung der Ausländerbehörde Mitte Juli 2023 einen Fehlbetrag in der Bargeldkasse für die Einbürgerungsgebühren von fast 49.000 Euro festgestellt. Daraufhin habe der Landkreis der Mitarbeiterin, die als Sachbearbeiterin und Kassiererin in der Behörde tätig gewesen sei, fristlos gekündigt. Er gehe davon aus, dass diese das Geld unterschlagen habe.

Der Landkreis wirft der Frau vor, sie habe über einen Mittelsmann einbürgerungswillige Ausländer aufgefordert, die Gebühren in bar zum Behördentermin mitzubringen. Das so erhaltene Geld soll sie in die eigene Tasche gesteckt haben. Darüberhinaus habe die ehemalige Mitarbeiterin die vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfungen für die Einbürgerung unterlassen. Sie war seit Februar 2021 in der Ausländerbehörde beschäftigt.

Die beschuldigte Frau argumentierte in ihrer Kündigungsschutzklage, ihr sei eine zeitnahe Einzahlung der Einnahmen in die Kreiskasse unter anderem aufgrund mangelhafter Einarbeitung und Arbeitsüberlastung nicht immer möglich gewesen. Wie die Fehlbeträge zustande gekommen seien, könne sie nicht erklären. Möglicherweise seien Umschläge mit Bargeld aus ihrem Büro entwendet worden. An Einzelheiten könne sie sich aufgrund der Vielzahl der bearbeiteten Fälle nicht erinnern.