Artikel teilen

Arbeitsgemeinschaft sieht Kirchenasyl bedroht

2023 gab es in Deutschland 2.065 Fälle von Kirchenasyl. Dabei kommt es immer wieder auch zu Räumungen durch die Behörden. Und die Zahl dieser Räumungen nehme zu, so eine Initiative.

Die Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche (BAG) warnt vor einem Aus des Kirchenasyls. Es stelle sich die Frage, ob Absprachen mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) noch Gültigkeit hätten, erklärte der stellvertretende BAG-Vorstandsvorsitzende, der Jesuit Dieter Müller, am Donnerstag in Berlin. Zuletzt habe es mehrere Räumungen in Kirchen gegeben.

Beim Kirchenasyl nehmen Gemeinden oder Ordensgemeinschaften vorübergehend Asylbewerberinnen und Asylbewerber auf, um eine Abschiebung abzuwenden, weil diese für den Flüchtling eine Bedrohung an Leib und Leben darstellt.

Müller betonte, die Haltung der Behörden führe zu großer Verunsicherung unter den Kirchenasyl-Gästen sowie den aufnehmenden Pfarrgemeinden und Ordensgemeinschaften. Außerdem widerspreche sie der erstmals 2015 getroffenen, zuletzt im November 2022 angepassten Vereinbarung. 2015 hatten sich die Kirchen und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf eine neue Form der Zusammenarbeit bei Fällen von Kirchenasyl geeinigt. Danach gibt es Ansprechpartner zur Überprüfung der Härtefälle.

Das Bundesinnenministerium erklärte dazu auf Anfrage, aus den Vereinbarungen mit den Kirchen gehe hervor, dass es sich beim Kirchenasyl um eine Ultima Ratio zur Vermeidung von besonderen humanitären Härten in Einzelfällen handele. Das Kirchenasyl werde als Ausdruck einer christlich-humanitären Tradition respektiert, es begründe jedoch kein eigenes Rechtsinstitut. Bei der Rückführung der Flüchtlinge in die europäischen Staaten, die für Asylverfahren zuständig seien, handele es sich auch nicht um Abschiebungen sondern um Überstellungen.