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Arbeitgeberverband: EU-Lieferkettengesetz stärkt Menschenrechte nicht

Der Arbeitgeberverband warnt vor den neuen Plänen für eine EU-weite Regelung des Lieferkettengesetzes – sie brächten keinen zusätzlichen Schutz für Menschenrechte.

Dem Entwurf des Rechtsausschusses zufolge sollen Unternehmen dazu verpflichtet werden, die Ausbeutung von Arbeitskräften und Umweltzerstörung zu verhindern
Dem Entwurf des Rechtsausschusses zufolge sollen Unternehmen dazu verpflichtet werden, die Ausbeutung von Arbeitskräften und Umweltzerstörung zu verhindernImago / Steinach

Vor der Beratung des Europäischen Parlaments zu einer Lieferkettenrichtlinie innerhalb der EU warnt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) vor zusätzlicher Regulierung und einer Abwanderung von Unternehmen. „In Krisenzeiten brauchen Unternehmen Flexibilisierung und Spielräume für Innovationen – und weniger Bürokratie aus Brüssel“, sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter dem Redaktions-Netzwerk Deutschland (RND). „Doch der Vorschlag des EU-Parlaments zum Thema Lieferketten bringt wieder lediglich mehr Regulierung – und keinen zusätzlichen Schutz für Menschenrechte“, sagte Kampeter.

Deutsche Unternehmen achteten bereits auf Nachhaltigkeit und Fairness bei Handel und Produktion, sagte der BDA-Hauptgeschäftsführer. „Wer Lieferketten kaputt bürokratisiert – wie es offenbar ein Teil des EU-Parlaments vorhat -, verursacht nicht weniger als De-Globalisierung.“ Das zeigten bereits erste Erfahrungen mit dem deutschen Lieferkettengesetz. „Unternehmen kündigen an, wegen des Gesetzes Märkte zu verlassen“, sagte Kampeter und bezog sich dabei auf eine Umfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer. „Die europäische Bürokratie wird noch schärfer – und im Ergebnis noch weniger für die Menschenrechte bewirken.“

EU-Abstimmung über Gesetz

Am Donnerstag sollen die Abgeordneten des EU-Parlaments über einen Entwurf für das Gesetz abstimmen, den der Rechtsausschuss im April vorgelegt hatte. Wird der Entwurf im Plenum angenommen, können die Verhandlungen mit dem Rat über den endgültigen Wortlaut des Gesetzes beginnen. Im Februar 2022 hatte die EU-Kommission den ersten Entwurf für ein europäisches Lieferkettengesetz präsentiert.

Dem Entwurf des Rechtsausschusses zufolge sollen Unternehmen dazu verpflichtet werden, die Ausbeutung von Arbeitskräften und Umweltzerstörung zu verhindern. Dabei ging der Ausschuss über den Vorschlag der EU-Kommission hinaus. Er forderte etwa, dass mehr Unternehmen von den Vorgaben erfasst werden. Auch Partnerfirmen in der Wertschöpfungskette, die für Verkauf, Vertrieb und Transport zuständig sind, sollen demnach die Vorgaben einhalten. Dazu zählen laut Kommissionsentwurf etwa das Verbot von Kinderarbeit sowie Verstöße gegen Umweltnormen im Ausland.–