Der wegen Veröffentlichung von Gerichtsakten angeklagte Chefredakteur des Internetportals „FragdenStaat“, Arne Semsrott, hat sein Vorgehen verteidigt. Damit solle geklärt werden, dass die entsprechende Norm im Strafgesetzbuch verfassungswidrig ist, sagte Semsrott der in Berlin erscheinenden „tageszeitung“ (Mittwoch).
Bislang sei es in Deutschland verboten, wortwörtlich aus amtlichen Dokumenten von laufenden Strafverfahren zu berichten. „Auch in meinem Fall dürfen Medien die Anklage gegen mich nicht veröffentlichen und nicht wortgetreu daraus zitieren“, sagte Semsrott. Dabei sei gerade bei juristischen Fällen eine Ungenauigkeit problematisch. „Es gehört zur Pressefreiheit, dass man sich über Originaldokumente und wortgetreue Wiedergabe bei wichtigen Strafverfahren informieren kann“, sagte Semsrott.
In dem kritisierten Strafrechtsparagrafen 353d Nr. 3 heißt es: „Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer die Anklageschrift oder andere amtliche Dokumente eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist.“
Semsrott soll laut Anklage drei Beschlüsse aus einem Ermittlungsverfahren gegen Klimaaktivistinnen und -aktivisten veröffentlicht haben. Ihm soll dabei bewusst gewesen sein, dass diese Veröffentlichung gesetzeswidrig war.