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Altkanzler Schröder scheitert vor Bundesverwaltungsgericht

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag eine Klage von Altbundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) zurückgewiesen. Die Klärung eines Anspruchs auf Zurverfügungstellung eines Büros für einen ehemaligen Bundeskanzler obliege nicht den Verwaltungsgerichten, entschieden die Leipziger Richter am Donnerstag. Es handele sich um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit. Hier sei ausschließlich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zuständig (BVerwG 2 C 16.24 – Urteil vom 10. April 2025).

Der SPD-Politiker wollte auch 20 Jahre nach dem Ausscheiden aus seinem Amt Büroräume und Mitarbeiter im Deutschen Bundestag gestellt bekommen. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte aber im Mai 2022 entschieden, dass der frühere Bundeskanzler „keine fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt mehr wahrnehme“. Das Büro wurde deshalb „ruhend“ gestellt und die vom Bundestag bezahlten Mitarbeiter wurden abgezogen.

Dagegen hatte der Altkanzler erfolglos vor dem Verwaltungsgericht Berlin und dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg geklagt. Die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht wiesen die Leipziger Richter damit ebenfalls zurück.