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AfD legt Beschwerde gegen Verfassungsschutz ein

Der baden-württembergische Landesverband der AfD wird gegen seine Beobachtung durch den Landesverfassungsschutz vor den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim ziehen. Mit einer Beschwerde reagiere man auf die Abweisung eines Eilantrags durch das Stuttgarter Verwaltungsgericht, erklärte Landessprecher Emil Sänze am Mittwoch in Stuttgart. Die Stuttgarter Entscheidung enthalte „Ungereimtheiten“, sagte er. So hätten die Richter teilweise auf bereits ausgeschiedene Parteimitglieder verwiesen und Aussagen von AfD-Mitgliedern anderer Landesverbände verwendet, obwohl die baden-württembergische AfD dafür nicht verantwortlich sei.

Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte den AfD Landesverband Baden-Württemberg am 13. Juli 2022 als Verdachtsfall zum Beobachtungsobjekt erhoben. In Folge hatte der AfD-Landesverband im Januar Klage gegen seine Beobachtung sowie deren öffentliche Bekanntgabe erhoben und zugleich einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht urteilte aber in der vergangenen Woche, das Landesamt für Verfassungsschutz beobachte die Partei zu Recht. Es bestünden tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen.

Das Eintreten für eine restriktive Einwanderungspolitik ist laut Gericht für sich genommen nicht verfassungsfeindlich. Anhaltspunkte „für einen ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff“ könnten sich aber ergeben, wenn Begriffe wie „Umvolkung“ die Vorstellung transportieren sollten, wonach das ethnisch homogene deutsche Volk durch den Zuzug von Ausländern unterzugehen drohe und in seiner Existenz gefährdet sei.

Laut Sänze ist der Zuspruch zur Partei im Südwesten ungebrochen. Zurzeit habe der Landesverband 5.000 Mitglieder, mehr als 300 hätten zudem einen Mitgliedsantrag zu stellen. Bei der Kommunalwahl im kommenden Jahr werde man in allen Landkreisen antreten und habe das Ziel, in alle Kreistage und in die Stadtparlamente in Fraktionsstärke einzuziehen. (/15.11.2023)