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Ärzte-Bund gegen Abtreibung als Pflichtinhalt im Medizinstudium

Kritisch hat der Verein “Ärzte für das Leben” auf Pläne der Bundesregierung reagiert, Abtreibung zum verbindlichen Teil des Medizinstudiums zu machen. Das Vorhaben stehe im Gegensatz zur Gewissensfreiheit der Ärzte und könne ein faktisches Berufsverbot für Ärztinnen und Ärzte bedeuten, die Abtreibung nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, so der Vorsitzende Paul Cullen am Freitag in Münster. Das Tötungsverbot sei ein zentraler Aspekt ärztlichen Handelns.

Die Bundesregierung hatte am Dienstag auf eine Kleine Anfrage im Bundestag erklärt, mit der derzeit laufenden Reform der Approbationsordnung für Ärzte solle der sogenannte Nationale Kompetenzbasierte Lernzielkatalog Medizin (NKLM) für Medizinstudierende verbindlich werden. Der Katalog enthält den Angaben zufolge Lernziele, die Handlungs- und Begründungswissen zum medikamentösen und operativen Schwangerschaftsabbruch beschreiben.

Der Entwurf zur Reform der Approbationsordnung für Ärzte sehe überdies vor, dass medizinische, rechtliche und ethische Aspekte des Schwangerschaftsabbruchs Gegenstand des klinischen Prüfungsstoffs in allen drei Abschnitten der ärztlichen Prüfung sein könnten.

Schwangerschaftsabbruche sind bisher Teil der Facharztausbildung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Laut “Ärzte für das Leben” wären Abtreibungen mit der neuen Regelung die einzige chirurgische Maßnahme, die als Prüfungsstoff während der ärztlichen Grundausbildung gelernt werden muss.