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Achtung Brandgefahr – Feuerwerk um Bayerns Schlösser verboten

Um Bayerns Schlösser, Burgen und Residenzen dürfen an Silvester und Neujahr ganztägig keine Feuerwerkskörper oder sonstige Pyrotechnik zum Einsatz kommen. Daran hat die Bayerische Schlösserverwaltung am Mittwoch in München erinnert. Jegliches Abbrennen solcher Gegenstände insbesondere auf den Schlossplätzen und in den Burginnenhöfen sei verboten. Das betreffe etwa den Schlossplatz in Aschaffenburg, die Kaiserburg in Nürnberg oder die gesamte Insel Herrenchiemsee.

In der Silvesternacht sind aufgrund der Brandgefahr auch einige Schlossplätze und Anlagen gesperrt, wie es in der Mitteilung weiter heißt. Dazu gehörten der Schlossplatz in Dachau (ab 18 Uhr), die gesamte Anlage der Burg Cadolzburg oder der Festung Marienberg in Würzburg (ab 21 Uhr). Auch die Zufahrtswege zur Burg Trausnitz in Landshut und zur Burg Burghausen werden in der Silvesternacht aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes ab 21 Uhr beziehungsweise ab 18 Uhr gesperrt.

Laut Mitteilung gefährden Raketen, Böller und Funkenflug historische Gebäude erheblich. Was passieren könne, hätten die Brände auf der Burg Trausnitz in Landshut 1961 oder in der Herzogin-Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar 2004 gezeigt. Die Schlösserverwaltung fordere daher alle Bürgerinnen und Bürger, die in der Nähe eines Schlosses oder einer Burg den Jahreswechsel feiern wollten, auf, sich an das Verbot zu halten. Zudem bitte sie eindringlich, mitgebrachte Gläser und Flaschen wieder mitzunehmen und zu entsorgen. Denn jedes Jahr verletzten sich Menschen und Tiere an den Scherben aus der Silvesternacht.