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Abtreibungsrecht: Grünen-Politikerin Schauws verteidigt Reform

Eine Abschaffung der Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen soll nach Worten der
Grünen-Bundestagsabgeordneten Ulle Schauws die medizinische Versorgungssicherheit von Frauen verbessern. Die bisherige Regelung funktioniere seit einigen Jahren nicht mehr, sagte Schauws am Donnerstag im WDR-Radio. Für Frauen werde es immer schwieriger, eine ungewollte Schwangerschaft zu beenden, sagte die Abgeordnete, die zu den Initiatorinnen und Initiatoren eines entsprechenden Gruppenantrags aus den Reihen von SPD, Grünen und Linken gehört. Der Bundestag wollte am Donnerstagnachmittag darüber beraten.

Da bislang ein Schwangerschaftsabbruch rechtswidrig sei, werde dies nicht in der Aus- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten gelehrt, sagte Schauws weiter. Bislang würden sich Mediziner die Methoden des Abbruchs gegenseitig beibringen. Diese Versorgungsunsicherheit zu verändern, sei ein „ganz dringender Auftrag, dem sich alle stellen müssen“.

Ziel des Gruppenantrags ist es, das Gesetz noch vor der Neuwahl des Bundestages zur Abstimmung zu bringen. Schauws äußerte sich zuversichtlich, dafür die eine Mehrheit im Bundestag zu erhalten. In der bisherigen Regelung von 1993 gebe es „eine sehr große Unwucht“ zugunsten des ungeborenen Lebens, sagte die Grünen-Politikerin. Zugleich sei ohne eine größere Beachtung des Selbstbestimmungsrechtes der Frau über ihren eigenen Körper entschieden worden.

Die CSU-Bundestagsabgeordete Dorothee Bär erklärte hingegen, dass eine Entscheidung über so ein wichtiges ethisches Anliegen nicht mit einem Gruppenantrag durch die Hintertür durchgepeitscht werden dürfe. Der Staat sei verpflichtet, ungeborenes Leben zu schützen, sagte Bär dem WDR-Radio. Der Union gehe es um eine Güterabwägung zwischen der Selbstbestimmung der Frau sowie um den Schutz ungeborenen Lebens.

„Jede Frau, die in Deutschland abtreiben möchte, kann abtreiben“, sagte Bär. Laut Statistik habe es in Deutschland bei 1,5 Millionen Abtreibungen seit 2009 nur in einem einzigen Fall eine Bewährungsstrafe gegeben. Da sei es jedoch um einen Abbruch gegangen, der nach dem achten Monat durchgeführt worden sei. Die Argumentation, es gehe um eine Entkriminalisierung, sei daher „in keiner Weise gerechtfertigt“.

Aucch das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) warnt vor einer schnellen Änderung des Abtreibungsrechts. Wenn ein Abbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche künftig nicht mehr rechtswidrig sein solle, werde die doppelte Anwaltschaft für das ungeborene Leben und die Frauen aufgegeben, sagte ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND, Donnerstag).