DÜSSELDORF – Die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe befürchtet durch die geplanten Verschärfungen im Abschieberecht eine deutliche Zunahme von Inhaftierungen. Die Annahme einer Fluchtgefahr sowie mögliche kurzzeitige Festnahmen ohne richterliche Anordnungen machten die Haft fast zum Regelfall, sagte der Leiter des Bereichs Flucht, Migration und Integration bei der Diakonie RWL, Manfred Hoffmann, in Düsseldorf dem Evangelischen Pressedienst (epd). Kurzfristige Festnahmen sollen im Falle einer dem Flüchtling ausgelegten Umgehung oder Behinderung des Abschiebeverfahrens möglich sein.
Das Bundeskabinett hat vor Ostern das Gesetzespaket mit Verschärfungen im Abschieberecht auf den Weg gebracht. Es sieht vor, die Hürden für Abschiebehaft abzusenken und für abgelehnte Asylbewerber, die an der Passbeschaffung nicht mitwirken, einen Sonderstatus einzuführen. Um Menschen zur Mitwirkung bei der Passbeschaffung zu zwingen, sieht der Gesetzentwurf die Einführung einer sogenannten Mitwirkungshaft vor. Zudem soll das Gebot, dass Abschiebe- und reguläre Strafhaft in getrennten Einrichtungen untergebracht sein müssen, für drei Jahre aufgehoben werden.
Diesen Plan bezeichnete Hoffmann als „verfassungsrechtlich bedenklich“. Es müsse bei einer eindeutigen Trennung von Abschiebungshaft und Strafhaft bleiben, wie sie auch im europäischen Recht vorgesehen sei, unterstrich Hoffmann. epd
Artikel teilen: