Die Zahl der Menschen, die Pflege benötigen, steigt weiter an. Mittlerweile sind es rund 5,6 Millionen. Der Medizinische Bund fordert daher zügige Reformen der Pflegeversicherung – kurz und langfristig.
Immer mehr Menschen erhalten Leistungen der Pflegeversicherung. Im vergangenen Jahr waren es insgesamt 5,6 Millionen Pflegebedürftige, was eine Verdopplung seit 2014 ist, wie der Medizinische Dienst Bund am Donnerstag in Berlin mitteilte. Die Tendenz sei weiter steigend.
Die Vize-Vorstandsvorsitzende Carola Engler pochte auf eine rasche finanzielle Stabilisierung der Pflegeversicherung und eine umfassende Reform für die Zukunft. “Löst die Politik die Probleme nicht, und die Probleme sind vor Ort, wird Vertrauen verloren gehen”, warnte Engler.
Die große Mehrheit der Pflegebedürftigen, beinahe 90 Prozent, lebt weiter zu Hause, und mehr als die Hälfte beantragt entsprechend Pflegegeld. 11,6 Prozent beantragten ambulante Leistungen und 20,4 Prozent Kombinationsleistungen aus Pflegegeld und Sachleistungen; nur 10,2 Prozent stellten einen Antrag auf vollstationäre Pflege.
Ein deutliches Plus gab es auch bei den Begutachtungen des Medizinischen Dienstes. Diese stiegen binnen zehn Jahren von 1,25 auf zuletzt mehr als 3 Millionen an. Bei den Erstbegutachtungen erhielten etwa 30 Prozent der Antragstellenden Pflegegrad 1. Etwas mehr, 36 Prozent, erhielten Pflegegrad 2, 12,9 Prozent Pflegegrad 3 und rund 3,1 Prozent Pflegegrad 4. Den höchsten Pflegegrad 5 erhielten 1 Prozent der Antragstellenden. Bei etwa einem Fünftel stellte der Medizinische Dienst zunächst keinen Pflegegrad fest.
Seit der Reform der Pflegegrade im Jahr 2017, bei der unter anderem auch psychische und psychiatrische Probleme berücksichtigt wurden, erhielten auch mehr jüngere Menschen Pflegeleistungen. Darunter seien auch mehr Kinder. Deren Zahl habe sich binnen zehn Jahren auf 162.000 verdreifacht.
Der Medizinische Dienst wünscht sich für die Zukunft mehr Flexibilität bei der Begutachtung. Diese müsse stets an die Lebensrealität der Menschen angepasst werden. Es brauche aber auch den flexiblen Einsatz von Telefon- und Videobegutachtungen. Dringend nötig sei, dass der Medizinische Dienst Zugang zur elektronischen Patientenakte erhalte, um diese wichtigen Informationen für die Begutachtung zu berücksichtigen. “Unser gemeinsames Ziel muss sein, eine Pflege zu gestalten, auf die sich Menschen am Ende verlassen können”, betonte Engler.