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Zustimmung zu Reform des Unterhaltsvorschusses

Berlin – Die Einigung von Bund und Ländern zur Ausweitung des Unterhaltsvorschusses stößt auf breite Zustimmung. Der Deutsche Städtetag und Familienverbände begrüßten in Berlin den Kompromiss. „Mit der neuen Regelung werden viele Alleinerziehende nicht mehr mit Hartz IV aufstocken müssen“, sagte der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter lobte die Entscheidung gar als „Meilenstein auf dem Weg zur Bekämpfung der Kinderarmut im Land“. Die Gewerkschaft ver.di sieht darin einen „wichtigen Schritt gegen die Armutsfalle“. Auch die Diakonie sieht in der geplanten Reform „einen wichtigen Baustein zur Verhinderung von Kinderarmut“. Das Deutsche Kinderhilfswerk forderte indes weitere Verbesserungen.
Mit der geplanten Reform wird der Anspruch auf den Vorschuss erweitert, mit dem der Staat bei säumigen Unterhaltspflichtigen einspringt. Das neue Gesetz soll zum 1. Juli in Kraft treten, wie Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) mitteilte. Bislang erhalten die Kinder den Vorschuss vom Jugendamt bis zum zwölften Geburtstag und höchstens sechs Jahre lang. Künftig soll diese Befristung entfallen und der Anspruch bis zum 18. Lebensjahr ausgeweitet werden. Für Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren werden Bezugsdauer und Altersgrenze abgeschafft, wovon laut Familienministerium rund 46 000 Kinder profitieren werden.
Bei Kindern ab dem Alter von zwölf Jahren soll es einen Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss geben, wenn das Kind nicht auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) angewiesen ist oder der alleinerziehende Elternteil zwar Hartz-IV-Leistungen bekommt, aber ein Einkommen von mindestens 600 Euro brutto hat. Betroffen sind davon den Angaben zufolge 75 000 Kinder. Das Kinderhilfswerk kritisierte diese Regelung und forderte noch Änderungen bei den Beratungen im Bundestag. epd