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Zum Tag des Bieres – Ruf nach absolutem Alkoholverbot am Steuer

Die Sommerzeit ist für viele auch Biergartenzeit. Dagegen ist aus Sicht des Verkehrssicherheitsrates nichts einzuwenden. Für den Straßenverkehr könne es jedoch fatale Konsequenzen haben, wenn Menschen sich verschätzen.

Wer ein kühles Bier genossen hat, sollte den Heimweg zu Fuß, im Taxi oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln antreten: Dazu mahnt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat zum Tag des Bieres an diesem Freitag. Die Realität sehe jedoch oft anders aus: In einer repräsentativen Umfrage hätten zuletzt 43 Prozent der Befragten angegeben, auch dann noch Auto zu fahren, wenn sie Alkohol getrunken hätten.

Es brauche eine klare Regelung, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Verkehrssicherheitsrats, Stefan Grieger: nämlich ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Dies würde Klarheit schaffen, und: “Je klarer die Regeln sind, desto eindeutiger ist die Einhaltung der Vorschriften.”

Ein solches Verbot könne die Zahl von Verkehrstoten und Schwerverletzten senken, hieß es weiter. Im Jahr 2023 waren laut Unfallstatistik bei insgesamt 37.172 alkoholbedingten Unfällen 165 Menschen ums Leben gekommen, weitere 4.090 wurden schwer verletzt.

Grieger sieht unterschiedliche Promillewerte mit verschiedenen Konsequenzen als Grund für eine “Verwirrung bei den Verkehrsteilnehmenden”. Die Gefahrenschwelle beginne bei 0,2 bis 0,3 Promille Blutalkoholkonzentration; dies könne bereits nach dem Genuss eines kleinen Bieres erreicht sein. Laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung können sich Reaktionen ab 0,2 Promille verlangsamen; ab 0,3 Promille sind erste Einschränkungen des Sehfeldes und Probleme bei der Einschätzung von Entfernungen möglich.

Ab 0,5 Promille ist laut Verkehrssicherheitsrat das Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden, doppelt so hoch wie in nüchternem Zustand. Dieser Promillewert bildet seit 2001 die Grenze für den Verlust der Fahrerlaubnis, wenn man am Steuer erwischt wird. Medizinisch betrachtet handelt es sich um einen “leichten Rausch”, der zu einem deutlichen Nachlassen von Reaktionsfähigkeit, schlechterem Konzentrations- sowie Hörvermögen führt. Ein absolutes Alkoholverbot gilt für Personen am Steuer bis zum 21. Lebensjahr.