Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) will eine Klage gegen den Online-Versandhändler Amazon einreichen. Grund dafür sei, dass das Unternehmen ab kommendem Montag Werbung in seinem Streamingdienst Prime Video einführen will, teilte der VZBV in Berlin mit. Verbraucher, die bereits ein kostenpflichtiges Prime-Abonnement haben, müssen einer Mitteilung von Amazon zufolge künftig auf ein monatlich 2,99 Euro teureres Abo-Modell umsteigen, um weiterhin werbefrei Videos streamen zu können.
Nach Einschätzung des VZBV handle es sich dabei um eine „wesentliche Vertragsänderung“, für die sich Amazon die Zustimmung seiner Kunden einholen müsste. Das Unternehmen dürfe seine Kunden „nicht einfach vor vollendete Tatsachen stellen. Das ist eine Missachtung von Verbraucherrecht“, sagte Ramona Pop aus dem Bundesverband. Dass Amazon seine Prime-Kunden seit Anfang Januar auf sein Vorgehen hinweist, sei nicht ausreichend, um die Änderung wirksam werden zu lassen. Nach vorhergehender Abmahnung werde der VZBV nun „gegen das einseitige Vorgehen“ klagen.
Was Amazon sagt
„Unser Ziel ist es, deutlich weniger Werbung zu zeigen als traditionelle Fernsehsender und andere Video-Streaminganbieter“, teilte Amazon in der Mail an Prime-Kunden mit. Für Bestandskunden bestehe kein Handlungsbedarf, sollte kein Umstieg auf das werbefreie Abo-Modell gewünscht sein. Am aktuellen Preis der Mitgliedschaft werde sich demnach nichts ändern. Dass Titel bei Prime Video „in begrenztem Umfang Werbung enthalten“ werden, erlaube dem Unternehmen, weiterhin in Entertainment und Live-Sportinhalte zu investieren, „und diese Investition langfristig zu erhöhen“.
Auch die Stiftung Warentest bezeichnete Amazons Vorgehen als rechtswidrig. Die Werbeeinblendung sei „der Sache nach eine Preiserhöhung“. Der Bundesgerichtshof habe schon mehrfach entschieden, dass dies nur mit Zustimmung der Kunden zulässig sei. Kundinnen und Kunden könnten Unterlassung fordern. „Wir wissen, dass mindestens ein Amazon-Prime-Kunde beim Amtsgericht Neukölln Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit von Werbeeinblendungen eingelegt hat“, berichtete Stiftung Warentest.