Die Zahl der Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften in Hessen ist im vergangenen Jahr erstmals seit 2020 leicht zurückgegangen. Die Justizbehörden hätten in rund 418.000 Verfahren ermittelt, drei Prozent weniger als 2023, teilten der hessische Justizminister Christian Heinz (CDU) und der hessische Generalstaatsanwalt Torsten Kunze am Mittwoch in Frankfurt am Main mit. Davon sei in nur gut 19.000 Fällen Anklage erhoben worden, andere Fälle seien unter anderem durch Erlass eines Strafbefehls, Abgabe oder Einstellung des Verfahrens beendet worden. Mehr als 121.000 Verfahren seien mangels hinreichendem Tatverdacht eingestellt worden.
Die Staatsanwaltschaften haben nach ihren Angaben im vergangenen Jahr Gewinne aus Straftaten in Höhe von 43,6 Millionen Euro zugunsten des Staatshaushalts eingezogen (2023: 18,1 Millionen Euro). 8,9 Millionen Euro sicherten sie zugunsten der Opfer von Straftaten. Außerdem schöpften die Justizbehörden mehr als 68 Millionen Euro von Unternehmen aufgrund von Sanktionen ab. Der bedeutendste Teil davon stammte aus Verbandsgeldbußen gegen Automobilhersteller und Zulieferer wegen der Verwendung von rechtswidrigen Diesel-Abschaltvorrichtungen.
Ein bedeutendes Verfahren der Wirtschaftskriminalität endete 2024 mit einem Bußgeldbescheid von 25 Millionen Euro gegen zwei Gesellschaften des zur Deutschen Bank gehörenden DWS-Konzerns. Dem Vermögensverwaltungs-Unternehmen wurde „Greenwashing“ zur Last gelegt, also unwahre Behauptungen bei der Bewerbung des Unternehmens mit sozialökologischen Anlageprodukten. Mehr als 73 Millionen Euro zogen die Staatsanwaltschaften aus Steuerstrafverfahren als Schadenswiedergutmachungszahlungen ein.
Die Zahl der aufgedeckten Kinderpornografie-Straftaten in Hessen ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen, von 539 Fällen im Jahr 2018 auf 4.371 Fälle im Jahr 2024. Viele Verfahren beruhten auf Hinweisen der US-amerikanischen Einrichtung NCMEC. Das Bundeskriminalamt habe in den vergangenen Jahren jeweils bis zu 90.000 strafrechtlich relevante Hinweise erhalten. In rund einem Viertel der Fälle habe kein Tatverdächtiger ermittelt werden können, weil die mitgeteilten IP-Adressen bei den Internetzugangsdiensten nicht gespeichert waren. Justizminister Heinz sprach die Hoffnung aus, dass die neue Regierungskoalition die hessische Bundesratsinitiative zur anlasslosen Speicherung von IP-Adressen aufnehmen werde.