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Weiter voran – mit Rückenwind

Fachtag in Villigst zieht sehr positive Zwischenbilanz der von der Evangelischen Kirche von Westfalen seit 2014 geförderten kirchlichen und diakonischen Flüchtlingsarbeit

Seit 2014 fördert die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) die kirchliche und diakonische Flüchtlingsarbeit mit zusätzlichen Sondermitteln – seit 2016 mit jährlich 500 000 Euro. Beim Fachtag „Flüchtlingshilfe mit Rückenwind“ in der Evangelischen Akademie Villigst zogen Vertreterinnen und Vertreter der EKvW, der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe (RWL), Aktive der Flüchtlingsarbeit und der Landespolitik und Landesverwaltung eine sehr positive Zwischenbilanz. Man war sich einig: Mit starkem persönlichen Einsatz, Kreativität und Fachkompetenz wird wichtige und nachhaltige Arbeit geleistet.

„Nicht mehr viel übrig von der Willkommenskultur“

Auch Albert Henz, beim Fachtag noch amtierender theologischer Vizepräsident der EKvW und Initiator der Sondermittel – inzwischen ist Henz in den Ruhestand getreten –, bezeichnete den Einsatz der Landeskirche für die Flüchtlingshilfe als eine Erfolgsgeschichte: „Schon 2015, dem Jahr des großen Flüchtlingszugangs, haben wir als Kirche unbürokratisch enorm effektive Arbeit geleistet. Auch wenn die anfänglich positive Stimmung inzwischen einem problematischen Klima gewichen ist, wird die Kirche, die nah an der Situation dran ist, weiter mit Beratungen gegen bestimmte BAMF-Bescheide (BAMF = Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Anmerkung der Redaktion) vorgehen, sich gegen AnkER-Zentren (siehe Stichwort) aussprechen und für den Erhalt des Kirchenasyls einsetzen.“
Andreas Bothe, Staatssekretär im NRW-Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, teilte die Auffassung der veränderten Stimmung gegenüber der Flüchtlingsbewegung: „Von der Willkommenskultur ist vielerorts nicht mehr viel geblieben.“ Er plädierte für ein Aufenthaltsrecht für langjährig gut integrierte Geduldete: „Wir brauchen dringend eine Neuordnung der Flüchtlings- und Einwanderungspolitik.“ Notwendig sei, endlich ein Einwanderungsgesetz zu entwickeln. Ein unkontrollierter Zuzug, wie in den Jahren 2015 und 2016, dürfe sich nicht wiederholen. An dem Bundesprojekt AnkER-Zentren werde NRW sich aber nicht beteiligen.
Berichte der Verantwortlichen und Mitarbeitenden in den geförderten Projekten zeigen anschaulich, wie mithilfe der Sondermittel zum Beispiel die Inte­gration von Geflüchteten bedarfsgerecht gelingen kann. Individuelle Begleitung, Aufbau von Schulungsangeboten für Geflüchtete und Ehrenamtliche, professionelle psychosoziale Beratung machen dies möglich.
„Die kirchlich-dia­konische Flüchtlingsarbeit hat immer auf die Veränderungen in der Flüchtlingspolitik in NRW beispielhaft reagiert. Das lässt sich an den Förderschwerpunkten zeigen, die jährlich für die Vergabe der Sondermittel festgelegt wurden“, zeigte Dietrich Eckeberg von der Diakonie RWL in seinem Grundsatzreferat auf. Als einen großen Erfolg kann der Wechsel der Förderung der „psychosozialen Erstberatung in der Zentralen Unterbringungseinrichtung Borgentreich (Kreis Höxter)“ zum Land NRW gewertet werden. Bisher aus Sondermitteln finanziert, soll es nun zum Pilotprojekt des Landes werden, womöglich auch zum Modell für alle Landesunterbringungen.
Allerdings, so stellte Helge Hohmann, EKvW-Beauftragter für Zuwanderungsarbeit, fest, führe der Rückgang der Flüchtlingszahlen vielerorts zu Kürzungen der Mittel und der Zahl der Mitarbeitenden sowohl bei Kommunen, Wohlfahrtsverbänden als auch bei Kirchen. „Die Arbeit mit Geflüchteten ist aber nicht weniger geworden, im Gegenteil, wie dieser Fachtag deutlich gezeigt hat.“ Sie habe sich nur gewandelt von „Hilfen beim Ankommen“ zur „Begleitung im Integrationsprozess“. Zudem bedürfe es sowohl der juristischen Begleitung bei inakzeptablen Asylantragsentscheidungen als auch der individuellen Begleitung komplexer Integrationsbiographien.
In der Schlussdiskussion sprachen sich die Teilnehmenden in einer Resolution für die Verstetigung der Mittel für die Flüchtlingsarbeit aus – möglichst in der bisherigen Höhe.