Artikel teilen:

Was tun, wenn man ein ausgesetztes Tier findet?

Sommerferien sind für viele Menschen eine reine Freude – für etliche Tiere ist es das häufig nicht. Mit Beginn der Urlaubszeit steigt die Zahl ausgesetzter Haustiere. Wie Sie helfen können.

Tierhalter sollen sich künftig verpflichtend über den richtigen Umgang mit Hund und Katze informieren müssen
Tierhalter sollen sich künftig verpflichtend über den richtigen Umgang mit Hund und Katze informieren müssenImago / Gottfried Czepluch

In der Urlaubszeit werden immer wieder Tiere ausgesetzt, die ihren Haltern lästig geworden sind. Der Deutsche Tierschutzbund und der Hamburger Tierschutzverein geben Tipps, wie man sich verhalten sollte, wenn man ein herrenloses Tier findet.

Fundtier? Prüfender Blick

Wer einen Hund alleine vorfindet und auch nach längerer Zeit keinen Halter sieht, sollte sich das Tier genau ansehen: Wirkt es verunsichert, verstört, ängstlich, geschwächt oder orientierungslos, handelt es sich höchst wahrscheinlich um ein sogenanntes Fundtier.

Vorsicht walten lassen

Manche Katzen oder Kaninchen werden vom früheren Besitzer in einem Karton oder einer Box abgestellt; Hunde werden mitunter am Rastplatz oder im Wald festgebunden und zurückgelassen. Wer in einem Karton ein Tier vermutet, sollte ihn nicht öffnen; ebenso wenig sollte ein festgebundenes Tier nicht gleich losgebunden werden, rät Lea Schmitz vom Deutschen Tierschutzbund. “Die Gefahr ist zu groß, dass das Tier wegläuft oder man selbst zu Schaden kommt, zum Beispiel wenn eine Katze oder ein Hund aus Angst zubeißt.”

Ausgesetzte Tiere an der Autobahn

Nicht jedes an der Autobahn oder Raststätte frei umher laufende Tier ist ausgesetzt; es kann auch entlaufen oder seinen Besitzern entwischt sein, etwa bei einem Unfall. Bei freilaufenden Hunden ist laut Schmitz grundsätzlich die Autobahnmeisterei zuständig. In dringenden Fällen kann auch hier die Polizei verständigt werden, um das Tier – womöglich unter Zuhilfenahme der Feuerwehr – zügig zu sichern. Denn ein frei an der Autobahn umher laufendes Tier stellt laut Schmitz eine erhebliche Gefahr für den Straßenverkehr und damit für Menschleben dar.

Bei akuter Gefahr sollte immer die Polizei oder Feuerwehr kontaktiert werden; letztere vor allem, wenn das Tier unter erschwerten Bedingungen geborgen werden muss, erklärt Sven Fraaß, Sprecher des Hamburger Tierschutzvereins.

Fundmeldung machen

Als Finder sollte man laut Tierschutzbund unmittelbar die für Fundsachen zuständige Behörde informieren. Je nach Fundort ist das die Gemeinde oder das Landratsamt. Ist die zuständige Behörde nicht erreichbar, ist in Eilfällen die Polizei zu verständigen. Nach Aufforderung der Behörde ist der Finder dann verpflichtet, das Tier beispielsweise an das örtliche Tierheim oder den örtlichen Tierschutzverein zu übergeben. Alternativ übernimmt die Polizei den Transport dorthin.

Nicht einfach Tiere behalten

Wer herrenlose Tiere behält und keine Fundmeldung macht, begeht laut dem Hamburger Tierschutzverein eine strafbare sogenannte Fundunterschlagung, die als Diebstahl gewertet werden kann. Auch die Weitergabe an dritte Personen ist nicht gestattet.

Hohe Strafen beim Aussetzen von Tieren

Das Aussetzen von Tieren ist kein Kavaliersdelikt, mahnt der Tierschutzbund. Wer dies tut, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro rechnen. Kommt das Tier dabei zu Tode, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Wenn das Tier durch das Aussetzen nachweisbare erhebliche, länger andauernde Schmerzen, Leiden oder Schäden erfahre, gilt das als Tierquälerei, die mit bis zu bis drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet werden könne. Laut dem Hamburger Tierschutzverein erfüllt auch das Anbinden am Eingang des Tierheims den Tatbestand des Aussetzens.