In schöner Regelmäßigkeit wird über die sogenannten Staatsleistungen an die beiden großen christlichen Kirchen diskutiert – mal sind Wortmeldungen von religionskritischen Verbänden der Auslöser, mal fordern beispielsweise die Grünen den verfassungsgemäßen Auftrag zur Ablösung der Staatsleistungen (Art. 140 Grundgesetz) endlich umzusetzen. Diesmal aber kam die Kritik von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder beim Parteitag der CSU in Nürnberg am Wochenende. Dort hatte er gesagt, der Freistaat zahle Gehälter der Kirche. Indirekt forderte er dafür von den Kirchen Zurückhaltung bei tagespolitischen Themen.
Richtig ist: Der Freistaat überweist den großen Kirchen jedes Jahr Millionenbeträge aus Steuermitteln. Das aber seien keine „goodwill-Zahlungen des Staates“, hatte zum Beispiel der damalige bayerische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm im Frühjahr 2023 bei der Tagung der Landessynode gesagt. Vielmehr handle es sich um „begründete Rechtsansprüche“. Das, was in der Öffentlichkeit unter Staatsleistungen verstanden und auch in den politischen Debatten prominent herausgestellt wird – nämlich die Gehaltszuschüsse für Bischöfe und leitende Geistliche in beiden großen Kirchen – macht hingegen nur einen Bruchteil der Summen aus.
Laut aktuellem Haushaltsplan des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus erhalten alle katholischen Erzbistümer und Bistümer im Freistaat in diesem Jahr zusammen 82,4 Millionen Euro. Etwa 14,5 Millionen Euro davon sind für den Personalaufwand der Erzbistümer und Bistümer inklusive der „Jahresrenten der Erzbischöfe und Bischöfe“ gedacht, der Löwenanteil von rund 63,8 Millionen Euro hingegen gründet sich auf den „Seelsorgegeistlichenpfennig“. Die evangelische Landeskirche erhält insgesamt 27,4 Millionen Euro, davon 3 Millionen Euro für Leitungspersonal und 24 Millionen Euro per „Seelsorgegeistlichenpfennig“.
Seit Jahren sprechen sich immer wieder auch hochrangige Kirchenvertreter dafür aus, die Zuschüsse für das Leitungspersonal, die in der Öffentlichkeit regelmäßig mit den Staatsleistungen an sich gleichgesetzt werden, dauerhaft abzulösen. Sie haben ihre Rechtsgrundlage in alten Verträgen zwischen dem Freistaat und beiden Kirchen, deren historische Hintergründe – die Säkularisation und damit die Enteignung der Kirchen und daraus begründeten Entschädigungszahlungen – heute kaum noch bekannt oder präsent sind. Eine einmalige Ablöse dieser jährlichen Pauschbeträge wird seit vielen Jahren vor allem seitens der Politik nicht vorangetrieben.
Wenn nun also auch Regierungspolitiker in Bayern indirekt die Staatsleistungen an die Kirchen öffentlich mit den Gehältern fürs Leitungspersonal gleichsetzen, ist das nicht nur falsch – eine Abschaffung hätte auch für weitaus mehr Verbände und Religionsgemeinschaften finanziell heftige Folgen. Denn: Neben den zwei großen erhalten auch andere christliche Kirchen Zuschüsse, ebenso wie die religionskritischen Verbände, etwa der Bund für Geistesfreiheit. Dass diese Zahlungen viel niedriger als bei Katholiken und Evangelischen ausfallen, liegt an deren geringeren Mitgliederzahlen. Der „Seelsorgegeistlichenpfennig“ wird „pro Kopf“ berechnet.
Der Freistaat überweist an die „sonstigen Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften“ in diesem Jahr laut Haushaltsplan rund 1,4 Millionen Euro. Auch der „Seelsorgegeistlichenpfennig“ steht immer mal wieder zur Diskussion – eine Streichung hätte aber auch gesamtgesellschaftliche Folgen. Denn ohne diese Gelder müssten viele Angebote der Kirchen wegfallen, beispielsweise in der Kinder- und Jugendarbeit, in der Seniorenarbeit und vieles mehr. Nicht zu den Staatsleistungen zählen etwa Zuschüsse für den Betrieb von Kitas und Seniorenheimen – diese erhalten alle Träger der freien Wohlfahrtspflege in gleichem Umfang.