Beim Thema Schwangerschaftsabbrüche haben Parteien teilweise sehr unterschiedliche Vorstellungen. Konkret geht es darum, ob Abtreibungen wie bisher prinzipiell strafbar oder doch legal sein sollen, und ob sie als Teil der Gesundheitsleitungen bezahlt werden sollen. Der epd hat die Kernaussagen aus den Wahlprogrammen zusammengestellt:
Die Sozialdemokraten wollen Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren, außer sie finden gegen den Willen von Schwangeren statt. Die Kosten für Abtreibungen sollen laut SPD-Programm Teil der Gesundheitsversorgung werden.
Die Union will die gegenwärtige Regelung beim Schwangerschaftsabbruch beibehalten. Der Strafrechtsparagraf 218 soll bleiben, Abreibungen sollen somit prinzipiell strafbar, aber unter gewissen Umständen straffrei bleiben.
Schwangerschaftsabbrüche sollen außerhalb des Strafrechts geregelt werden, schreiben die Grünen in ihrem Programm. Die Krankenkassen sollen die Kosten für Abtreibungen übernehmen.
Eine Reform der Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch im Strafrechtsparagrafen 218 soll diskutiert werden, die FDP will dabei aber Gewissensfreiheit für die Abgeordneten. Schwangerschaftsabbruch soll laut FDP-Wahlprogramm in die Gynäkologieausbildung integriert werden, die Kosten einer Abtreibung sollen übernommen werden.
Nach den Vorstellungen der AfD sollen Müttern während der Schwangerschaftskonfliktberatung Ultraschallaufnahmen ihres Kindes gezeigt werden. Die Partei lehnt nach eigenen Worten „jede Förderung von Organisationen oder Maßnahmen ab, durch die Abtreibungen forciert oder verharmlost werden“, ebenso Bestrebungen, „Abtreibungen zu einem Menschenrecht zu erklären“.
Die Linke will den Strafrechtsparagrafen 218 ersatzlos streichen und die Versorgung von ungewollt Schwangeren verbessern. Der Schwangerschaftsabbruch müsse als medizinischer Eingriff gelten, der zur gesundheitlichen Versorgung dazugehört, schreibt die Partei in ihrem Programm.